TOP Ö 9: 84. Änderung des Flächennutzungsplans (parallel zum Bebauungsplan Nr. 136), hier: a) Änderung des Geltungsbereiches b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2BauG