Sitzung: 11.03.2014 Straßen- und Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B/0066/2014
Gem. § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. Nr. 22/2009, S. 372),
wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 321/1 der Flur 14 übernommen und
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im
verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Langerie“. Die
Gesamtgröße beträgt 2.556 m². Die Straße
ist an die Gemeindestraßen „Langerie“ (Bebauungsplan Nr. 108) und „Thienkamp“
angebunden.
Durch FBL Siemen wird die Beratungsvorlage erläutert.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: