Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. Nr. 22/2009, S. 372), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 321/1 der Flur 14 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Langerie“. Die Gesamtgröße beträgt 2.556 m². Die Straße ist an die Gemeindestraßen „Langerie“ (Bebauungsplan Nr. 108) und „Thienkamp“ angebunden.

    


 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt einstimmig wie folgt: