Der Verwaltungsausschuss unterstützt das Vorhaben des NSGB hinsichtlich der Kosten der Inklusion/Konnexität eine Sammelklage zu erheben.

 

 


Bürgermeister Pieper gibt zunächst ergänzende Hinweise zur Beratungsvorlage. Mit der inklusiven Beschulung wurde in den Grundschulen vor zwei Jahren gestartet und in der Oberschule wird seit einem Jahr inklusiv beschult. Der niedersächsische Landtag hat die inklusive Beschulung gesetzlich beschlossen und muss im Rahmen der Konnexität auch für die damit verbundenen Kosten aufkommen. In der Oberschule Wiefelstede befinden sich im Hauptgebäude die allgemeinen Unterrichtsräume in den Obergeschossen, im Erdgeschoss werden die Fachräume vorgehalten. Lediglich im ehemaligen OS-Trakt verfügt die Oberschule in der unteren Etage über zwei allgemeine Unterrichtsräume, so dass im Rahmen der Inklusion für das Hauptgebäude die Herstellung eines Fahrstuhls in einer bisherigen Kostenschätzung in Höhe von 100.000 Euro angedacht ist. Für die Haushaltsplanung 2015 wird genaueres Zahlenmaterial geliefert, da eine Umsetzung in 2015 angedacht ist. Aufgrund der gegenwärtigen Verhandlungen über die Erstattung der inklusivbedingten Kosten ist davon auszugehen, dass das Land Niedersachsen sich nicht rechtzeitig verpflichtend äußern wird. Aufgrund dessen hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) angeregt, eine Sammelklage einzureichen.

 

Ausschussmitglied Nacke teilt grundsätzlich die Auffassung. Eines der Schwerpunkte im Zuge der Inklusionskosten sind unter anderem die Kosten für die Integrationshelfer. Sicherlich würde eine Sammelklage Kosten verursachen, so dass er den Bürgermeister bittet, hierzu noch weitere Erläuterungen abzugeben.

 

Das Land Niedersachsen weigert sich, rechtzeitig (also bis zum 01.08.2014) eine rechtliche Verpflichtung zum Ausgleich der Mehrkosten bei Einführung der Inklusion in der Schule in das Schulgesetz einzufügen, berichtet Bürgermeister Pieper. Aus diesem Grunde ist die Unterstützung des Spitzenverbandes aus der Fläche notwendig. Zunächst soll eine grundsätzliche Bereitschaft gegenüber dem NSGB erklärt werden, sich an einer gemeinsamen Klage der Kommunen in Niedersachsen wegen fehlenden Konnexitätsregelungen bei Einführung der Inklusion in den Schulen zu beteiligen. Konkrete Gremienbeschlüsse sollen dann gefasst werden, sobald die kommunalen Spitzenverbände geeignete Kläger angesprochen habe.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass sich dieser Schritt gegen die jetzige Landesregierung richte. Die Einführung der Inklusion war und ist grundsätzlich gut gemeint, jedoch sind die damit entstehenden Kosten vom Land Niedersachsen zu tragen. Er bedauert den notwendigen Schritt, sehe aber auch keine andere Möglichkeit, die entstandenen und noch entstehenden Kosten der Inklusion erstattet zu erhalten.

 

Durch Ausschussmitglied Nacke wird aufgrund der kurzen Diskussion ein anderer Beschlussvorschlag unterbreitet.

    


Es ergeht sodann einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: