Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Resolution der Gemeinde Wiefelstede an das Land Niedersachsen, zur Änderung des Schulgesetzes auf Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an den Oberschulen zuzulassen und das Zulassungsverfahren den anderer Schulformen gleichzustellen.

 


Ausschussmitglied Weden erläutert den gestellten Antrag zur Einrichtung einer Oberstufe in der Oberschule Wiefelstede und begründet seinen Antrag vertiefend. Die Schulentwicklung sei ein dynamischer Prozess, dem aufgrund der wachsenden Gemeindeeinwohnerzahl, der aufstrebenden Infrastruktur und der zusätzlichen Bildungsqualität Rechnung getragen werden müsse. Die Bertelsmann-Prognose zeige ebenfalls, dass die Gemeinde Wiefelstede eine florierende Kommune sei. Aufgrund der eigenen Schülerzahlen kann man von zwei gesicherten Lerngruppen ausgehen, die die Oberstufe besuchen könnten. Auch sind gute integrative Ansätze durch das gymnasiale Angebot bis Klasse 10 geschaffen worden, die weiterhin ausgebaut werden sollten. Parallelen zu unserem Schulsystem sieht Herr Weden in benachbarten Schulen des Landkreises Friesland und führt als Beispiele die IGS Schortens und die IGS Zetel auf, ohne jedoch die gewählte Schulform der Oberschule Wiefelstede in Frage stellen zu wollen. Der Antrag soll dazu dienen, sich erneut mit der Materie auseinander zu setzen und zunächst das grundsätzliche Meinungsbild festzustellen.

 

Das Meinungsbild der Oberschule Wiefelstede fehlt bisher gänzlich bzw. wurde in der Beratungsvorlage nicht dargestellt, teilt Ausschussmitglied Bäcker mit und bittet die Schulleitung der Oberschule, dieses nachzuholen. Schulleiter Brinkmann berichtet, dass mit der gewählten Schulform der Oberschule bereits Überlegungen bestanden haben, eine Oberstufe einzurichten. Vielmehr war die Möglichkeit in den damaligen Gesetzesvorlagen zumindest gegeben. Ein Schulwechsel nach der 10. Klasse dürfte grundsätzlich kein entscheidendes Argument für die Wahl der Schule sein, stecke jedoch oft in den Köpfen der Eltern. Sowohl das Lehrerkollegium der Schule, als auch die Gemeinde sind seiner Meinung nach für die Oberstufeneinführung an der Oberschule Wiefelstede. Den Schülerzahlen und den Abschlüssen – ca. 60 % aller Schüler/-innen erhalten den erweiterten Sekundarabschluss I – kann einem positiven Trend vorausgesagt werden, so dass er für die Einführung einer Oberstufe wäre.

 

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen erklärt Ausschussmitglied Weden, dass selbstverständlich der normale Meinungsbildungsprozess mit Elternbefragung usw. durchgeführt werden sollte, bevor letztendlich ein Antrag auf Genehmigung einer Oberstufe gestellt wird. Jedoch müsse zunächst die Voraussetzung hierfür geschaffen werden.

 

Die Rechtslage gibt derzeit eine Oberstufe an der Oberschule Wiefelstede nicht her, teilt Ausschussmitglied de Boer mit. Seiner Auffassung nach wäre ein Antrag auf Errichtung einer Oberstufe an der Oberschule Wiefelstede zum Schuljahr 2017/2018 verfrüht. Grundsätzlich könnten die Schülerzahlen die Einrichtung einer Oberstufe hergeben, jedoch stelle sich für ihn die Frage, welche Erfordernisse die Landesregierung zur Bildung einer Oberstufe an einer Oberschule knüpft. Auch sei die derzeitige Diskussion „G8 / G9“ zu berücksichtigen, da dadurch eine ganz andere Situation eintreten könnte. Des Weiteren sei seiner Meinung nach zunächst eine Elternbefragung durchzuführen, ob überhaupt eine Oberstufe an der Oberschule Wiefelstede gewollt sei.

 

Ausschussmitglied Nacke knüpft an die bisherigen Wortbeiträge an und erklärt, dass die Rechtslage derzeit eine Oberstufe an einer Oberschule nicht vorsehe. Zur Einrichtung einer Oberstufe an einer Oberschule sei zunächst eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Insofern sollte eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat einhergehen, die Landesregierung aufzufordern, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass auch an einer Oberschule eine Oberstufe eingerichtet werden kann. Herr Nacke teilt mit, wie es bei dem damaligen Gesetzesbeschluss dazu gekommen sei, die Oberstufe bei den Oberschulen zu streichen, obwohl der Gesetzesentwurf dieses zuvor vorgesehen habe. Er könne sich ausdrücklich für eine Resolution an das Land aussprechen, da eine Anfrage an das Kultusministerium hier auch nicht weiterhelfen werde. Mit der vorzunehmenden Resolution und der späteren Gesetzesänderung hätte die Oberschule die gleichen Voraussetzungen wie die der Gesamtschulen/Gymnasien.

 

In seinem Antrag habe er bewusst das Schuljahr 2017/2018 für die Einführung einer Oberstufe an der Oberschule Wiefelstede aufgeführt, um entsprechende Vorlaufzeit zu erhalten, teilt Ausschussmitglied Weden mit. Letztendlich sind die Inhalte der Schule entscheidend und alle Anwesenden sollten sich dafür einsetzen, hier eine Gleichbehandlung aller Schulen herbeizuführen.

 

Ausschussmitglied Nacke berichtet, dass die Oberschule eine Schulform mit eigener Prägung darstelle und diese vom Land Niedersachsen vernachlässigt werde. Über die Schulform wolle man nicht mehr diskutieren, so dass letztendlich lediglich die Resolution an das Land Niedersachsen bleibe.

 

Sehr froh ist Ausschussmitglied Stolle, dass über das Thema gesprochen werde. Es sollte versucht werden, eine Gleichbehandlung der Schulen zu erreichen. Veränderungen sind nur möglich, wenn man sich um diese aktiv bemüht. Vor einigen Jahren konnte die Grundschule Metjendorf beispielsweise rechtlich nicht als Ganztagsschule geführt werden; durch die vielerorts stattgefundenen Gespräche wurde dieses knapp ein halbes Jahr später ermöglicht.

 

Ausschussmitglied de Boer erklärt, dass alle Politiker in dieser Angelegenheit gefordert seien. Er möchte jedoch zuvor die Eltern bei der Entscheidung mitnehmen, da sich bei dem Anwahlverfahren seiner Meinung nach nichts geändert habe. Die Oberschule ist im Bereich der HS/RS mit ihrem gymnasialen Angebot durchaus attraktiv. Die Schülerzahlen sprechen jedoch derzeit gegen eine Oberstufe.

 

Ausschussmitglied Würdemann meint, dass in der Oberschule Wiefelstede erstaunliches geleistet werde und die Schule durchaus eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler (andere Schulen) darstelle. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind, sollte auch zunächst nichts beantragt werden. Vielmehr sollte das Ziel vor Augen gehalten werden. Von daher würde für ihn auch eine Resolution in Betracht kommen.

 

Schulleiter Brinkmann teilt mit, dass die Schüler/-innen der Oberschule Wiefelstede in der Einführungsphase der Oberstufe (10. Klasse) sehr gut vorbereitet werden, welches von den umliegenden Schulen, insbesondere von den Gymnasien, bestätigt werde. Von den 88 Schüler/-innen des 10. Jahrgangs erhalten immerhin ca. 55 – 60 Schüler/-innen den erweiterten Schulabschluss Sek I. Ob eine alleinige gymnasiale Beschulung erreicht werden kann oder ob zusätzliche Z-Kurse eingebracht werden müssen, wird die Zukunft bringen. Letztendlich gehe er davon aus, dass die Schülerzahlen die Einrichtung einer Oberstufe an der Oberschule Wiefelstede ausreichen. Er sehe aber auch den Schulausschuss in seiner Aufgabe, hier grundsätzlich Flagge zu zeigen und keinen Stillstand zuzulassen.

 

Hinzugewähltes Mitglied Elsner betrachtet die Diskussion aus Elternsicht und berichtet vom Schulverlauf seiner eigenen Kinder. Der Schulbesuch hat in den meisten Fällen etwas mit Gewohnheit zu tun. Wird das erste Kind an einer Oberschule angemeldet, wird in den meisten Fällen auch das zweite/dritte Kind dort angemeldet. Durch den integrativen Ansatz, den die Oberschule Wiefelstede verfolgt, ist die Oberschule Wiefelstede noch bedeutungsvoller geworden. Eine IGS-Diskussion sollte jedenfalls unterbleiben. Insofern ist ein stabiler Weg sinnvoll, so dass zunächst die rechtlichen Voraussetzungen für eine Oberstufe an der Oberschule geschaffen werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Elternbefragung durchzuführen, wäre viel zu früh. Hier müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen und anschließend ein Konzept zur Umsetzung erarbeitet werden. Erst dann wäre eine Elternbefragung sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Weden teilt mit, dass die KGS Rastede überproportional groß sei und das Zahlenmaterial nicht wegdiskutiert werden könne. Er sei für die Korrektur des Schulgesetzes.

 

Im Grunde seien sich alle Anwesenden im Konsens, führt Ausschussmitglied Stolle aus, die Positionen sind bereits mehrfach ausgetauscht worden und auch sie spreche sich für eine Resolution aus.


Bei einer Enthaltung ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: