Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den Nachbargemeinden Rastede und Stadt Varel sowie den Investoren Gespräche bezüglich der Errichtung eines Windparks im Bereich Herrenhausen, Hullenhausen, Wapeldorf und Rosenberg aufzunehmen und ebenfalls die Möglichkeit der Errichtung eines Windparks in Neuenkruge zu berücksichtigen.

 


BM Pieper geht noch einmal kurz auf die Hintergründe des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen und SPD ein und berichtet, dass die Windkonzept Projektentwicklungs GmbH & Co. KG aus Wiefelstede am heutigen Tage einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von 4 Windenergieanlagen (WEA) in Herrenhausen und eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 WEA in Neuenkruge, Richtmoor, bei der Gemeinde eingereicht habe.

 

Ausschussvorsitzender Schneider ist mit dem Status Quo nicht zufrieden und erinnert an auf Antrag der CDU mit 8 Stimmen aus der Gemeinde Wiefelstede einstimmig gefassten Kreistagsbeschluss, den Anteil erneuerbarer Energien (EE) bis zum Jahr 2020 auf 50 % zu erhöhen. Wenn diese Beschlussfassung ernst gemeint war, müsse man auch etwas tun. Nur so sei der Atomausstieg möglich. Man sollte daher gemeinsam überlegen, wo man die Chance habe, mit möglichst geringer Belastung für die Bevölkerung weitere WEA zu errichten. In Herrenhausen sei dies seiner Auffassung nach möglich, deshalb sollte man einen dortigen Windpark (WP) gemeinsam mit der Stadt Varel und der Gemeinde Rastede auf den Weg bringen. Das Repowering des WP in Conneforde habe man weiterhin im Blickfeld auch wegen des Verkaufs an Enercon. Vielleicht werde hier erneut ein entsprechender Antrag gestellt, eventuell mit 2 WEA statt bisher 3 WEA. Durch technische Verbesserungen würden die Beeinträchtigungen zudem reduziert. Das Abschalten von WEA sei unbefriedigend. Die Gemeinde habe hierauf jedoch keinen Einfluss.

 

Er führt weiter an, dass die Potenzialstudie nach Aussage von Baudezernent Dr. Jürgens auch projektbezogen angepasst werden könne. Er hält die Errichtung von WEA in Neuenkruge aufgrund der Vorbelastung durch die Autobahn und den auf Zwischenahner Seite bereits vorhandenen WP für sinnvoll. Er stellt daher den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den Nachbargemeinden Rastede und Stadt Varel sowie den Investoren bezüglich der Errichtung eines Windparks im Bereich Herrenhausen, Hullenhausen, Wapeldorf und Rosenberg zu führen und ebenfalls die Möglichkeit der Errichtung eines Windparks in Neuenkruge zu berücksichtigen. Sollte ein entsprechender Antrag vorliegen, müsse man auch über ein Repowering des WP in Conneforde nachdenken.

 

Ausschussmitglied Oltmanns erklärt, dass seine Fraktion die vorliegende kreisweite Windkraftpotenzialstudie umsetzen wolle. Bis zum Jahr 2020 sei nicht mehr viel Zeit. Danach sollte ein Anteil von 100 % EE gemeinsames Ziel sein. Zum Hinweis von Herrn Ohlenbusch aus der Einwohnerfragestunde weist er darauf hin, dass sich Gemeinden grundsätzlich eher im Zentrum und nicht an den Gemeindegrenzen entwickeln. Die Abregelung von WEA sein zudem nur an wenigen Tagen erforderlich, da man in der Region über ein sicheres Stromnetz verfüge. Er schließe sich dem Antrag von Ausschussmitglied Schneider an.

 

Ausschussmitglied Schröder macht deutlich, dass die Potenzialstudie ergeben habe, dass im Ammerland keine geeignete Fläche zu finden sei, ohne hierbei in Konflikt mit der Bevölkerung zu kommen. Die dort genannten Abstandsregelungen seien nicht vertretbar. Die Fraktionen von CDU, FDP und UWG hätten daher festgestellt, dass in der Gemeinde Wiefelstede für Windenergie kein Platz sei. Aus Rücksichtnahme und um des Friedens willen sollten daher keine weiteren Planungen unternommen werden. Im Übrigen liege die Gemeinde Wiefelstede mit einem Anteil an EE von 45 % im vorderen Bereich. Es gäbe neben der Windenergie auch andere Möglichkeiten der Erzeugung von EE. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider nennt er als Beispiel die Errichtung eines weiteren Solarparks in der Gemeinde.

 

Ausschussmitglied Teusner verweist auf das vorliegende Ergebnis der Gespräche mit der Stadt Varel und der Gemeinde Wiefelstede. Er sieht die Möglichkeit, einen WP über die Gemeindegrenzen hinaus zu entwickeln. Dies sollte das gemeinsame Ziel sein, auch weil man die Pflicht habe, über einen Anteil von 50 % EE hinauszugehen. Die vorliegenden Anträge müssten seiner Meinung nach in einem demokratischen Verfahren abgearbeitet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung: Es liegen zurzeit keine Anträge auf Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergienutzung in der Gemeinde Wiefelstede vor.

 

BM Pieper verweist auf das Ergebnis des Gesprächs mit Vertretern der Stadt Varel und der Gemeinde Rastede, wonach verwaltungsseitig eine Zusammenarbeit nur unter der Voraussetzung gleicher Abstandskriterien denkbar wäre. Dies sei aktuell aber nicht gegeben.

 

Ausschussmitglied Oltmanns entgegnet, dass Baudezernent Dr. Jürgens im Rahmen der Beratungen über die kreisweite Windkraftpotenzialstudie erklärt habe, dass für einzelne Ortschaften verschiedene Abstandregelungen möglich seien.

 

Ausschussmitglied Bruns sieht in solchen Einzelfallregelungen ein „Fass ohne Boden“. Zurzeit sei das Stromleitungsnetz noch nicht ausreichend ertüchtigt und eine Speicherung noch nicht möglich. Der produzierte Strom aus EE könne zurzeit nicht vollständig eingespeist werden. Die Kosten hierfür trage der Verbraucher. Die Gemeinde Wiefelstede sei außerdem nur bedingt räumlich geeignet. Das Beibehalten des Status Quo sei zum jetzigen Zeitpunkt daher sinnvoll, aber nicht für ewig. Zurzeit sei für ihn kein Bürgerwille zum weiteren Ausbau der Windenergie erkennbar. Man könne aber trotzdem mit Varel und Rastede im Gespräch bleiben.

 

Ausschussmitglied Schneider erklärt, dass der Gemeinderat WEA verhindern könne, wenn er diese nicht wolle. Andererseits könne er aber auch weitere WP erlauben. Für die Verhandlungen mit den Nachbargemeinden benötige der Bürgermeister jedoch ein Mandat der Politik. Zum Hinweis von Ausschussmitglied Schröder zu einem möglichen weiteren Solarpark in der Gemeinde als Alternative zu einem WP erklärt er, dass die hierfür benötigte Fläche besser den landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten bleiben sollte.

 

Ausschussmitglied Oltmanns hält eine abwartende Haltung der jetzigen Generation angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels für ungerecht. Zu den angesprochenen Kosten für denVerbraucher weist er darauf hin, dass die WP-Betreiber nach dem neuen EEG den erzeugten Strom selbst vermarkten müssen, da es ansonsten keine Vergütung gebe. Es sei außerdem schon immer so gewesen, dass der ländliche Raum die Städte mitversorgen müsse.

 

Ausschussmitglied Kruse ist der Auffassung, dass man erst dann über das Thema weiterdiskutieren könne, wenn die Einspeisung des Stroms und die Weiterleitung in den Süden Deutschland gegen sei.

 

Bei 6 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen wird der nachfolgende Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt: