Sitzung: 30.06.2014 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: B/0148/2014
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die
Informationen über den Verfahrensablauf einer Flurbereinigung zur Kenntnis.
Herr Pott, Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), erläutert ausführlich
den Verfahrensablauf einer Flurbereinigung (Sinn und Zweck einer
Unternehmensflurbereinigung, Ziele, Voraussetzungen, Ablauf, Finanzierung,
Vorläufige Gebietsabgrenzung) und die Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung der Gemeinde in diesem
Verfahren anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Pott, dass es einen
sogenannten Pächterschutz gebe. Die bestehenden Pachtverträge würden auf die
neuen Flächen übergehen. In einem solchen Verfahren würden aber natürlich auch
Pachtflächen verloren gehen.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Teusner macht Herr Pott deutlich, dass es Ziel
eines Flurbereinigungsverfahrens sei, rechtliche Schritte von Eigentümern zu
vermeiden. Das gesamte Verfahren einschließlich des notwendigen
Abwägungsprozesses könne jedoch rechtlich überprüft werden lassen. In den
letzten 20 Jahren sei ihm nur ein Fall einer Klageerhebung bekannt geworden,
die jedoch nach einer einvernehmlichen Lösung wieder zurückgezogen wurde.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Oltmanns erklärt Herr Pott, dass die Dauer des
Verfahrens von vielen Faktoren abhängig sei und daher schwer vorhergesagt
werden könne. Es sei jedoch im Allgemeinen mit einer Dauer von ca. 3 bis 5
Jahren zu rechnen.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: