Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Informationen über den Verfahrensablauf einer Flurbereinigung zur Kenntnis.

 


 

Herr Pott, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), erläutert ausführlich den Verfahrensablauf einer Flurbereinigung (Sinn und Zweck einer Unternehmensflurbereinigung, Ziele, Voraussetzungen, Ablauf, Finanzierung, Vorläufige Gebietsabgrenzung) und die Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung der Gemeinde in diesem Verfahren anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Pott, dass es einen sogenannten Pächterschutz gebe. Die bestehenden Pachtverträge würden auf die neuen Flächen übergehen. In einem solchen Verfahren würden aber natürlich auch Pachtflächen verloren gehen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner macht Herr Pott deutlich, dass es Ziel eines Flurbereinigungsverfahrens sei, rechtliche Schritte von Eigentümern zu vermeiden. Das gesamte Verfahren einschließlich des notwendigen Abwägungsprozesses könne jedoch rechtlich überprüft werden lassen. In den letzten 20 Jahren sei ihm nur ein Fall einer Klageerhebung bekannt geworden, die jedoch nach einer einvernehmlichen Lösung wieder zurückgezogen wurde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Oltmanns erklärt Herr Pott, dass die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängig sei und daher schwer vorhergesagt werden könne. Es sei jedoch im Allgemeinen mit einer Dauer von ca. 3 bis 5 Jahren zu rechnen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: