Der Verwaltungsausschuss stimmt der
Errichtung der Abluftanlage für die ARA Wiefelstede (1. Bauabschnitt) in einer
Kostenhöhe von rd. 798.000,00 € (netto) durch die EWE zu. Aufgrund von
gleichzeitigen Unterhaltungsarbeiten in Höhe von 75.000,00 € und eines
Investitionszuschusses von EWE wegen Wegfall des Ersatzes des Exodor in Höhe
von rd. 40.000,00 € werden rd. 683.000,00 € entgeltpflichtig wirksam.
Herr
Benz, EWE WASSER GmbH, erläutert ausführlich die Hintergründe für die
festgestellten Geruchsbelastungen, die vorgesehen Maßnahmen, die in drei
Bauabschnitten umgesetzt werden können, und die Gründe für die
Kostensteigerungen anhand der beigefügten Präsentation. Die Kosten für die
Geruchsgutachten nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte seien
einkalkuliert. Der 1. Bauabschnitt (BA) sei aufgrund der festgestellten
Immissionen zwingend erforderlich, um die Grenzwerte einhalten zu können, der
zweite eventuell schon nicht mehr.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt Herr Benz, dass ein Vorziehen
des 3. BA vor den 2. BA nicht sinnvoll sei.
Ausschussmitglied
Lübben weist daraufhin, dass nur ein geringer Teil der Bürger von den
Geruchsimmissionen betroffen sei, die Gebührenanhebung jedoch alle betreffe. Er
fragt daher nach Garantien für die zu erwartenden Ergebnisse.
Herr
Benz erklärt, dass er keine Garantien abgeben könne. Nach Abschluss der
Errichtung einer Abluftanlage in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in
Westerstede habe es jedoch durchweg positive Rückmeldungen gegeben. Er lädt den
Ausschuss ein, die ARA Westerstede einmal zu besichtigen.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Oltmanns zur Geruchsbelastung durch das Biobeet
erklärt Herr Benz, dass diese weniger unangenehm sei, aber dennoch bei den
Abständen beispielsweise zu angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt werden
müsse. Die Gebührenanhebung sei nicht nur vorübergehend erforderlich.
FBL
Siemen verweist hierzu auf den bestehenden Betreibervertrag, der bei
zusätzlichen Baumaßnahmen angewendet werde.
Ausschussmitglied
Schneider geht auf die Anmerkung von Ausschussmitglied Lübben ein und macht
deutlich, dass die Maßnahmen nicht für eine elitäre Gruppe von Bürgerinnen und
Bürger durchgeführt werden sollen, sondern zur Einhaltung der Grenzwerte
zwingend erforderlich seien. Die angekündigte Gebührenanhebung in der Höhe von
rd. 0,16 Euro/m³ für den 1. BA der neuen Abluftanlage bewege sich noch in einem
erträglichen Rahmen, wie die Abwassergebühr in der Gemeinde Wiefelstede bisher
im Allgemeinen ohnehin. Er hofft dass der 1. BA ausreicht. Die SPD-Fraktion
stimme der Errichtung der Abluftanlage zu.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Benz, dass nicht klar sei,
ob der 2. BA erforderlich werde. Man müsse daher das Ergebnis des neuen
Gutachtens nach dem 1. BA abwarten.
Auf
Anfrage von hinzugewähltem Ausschussmitglied Janßen zu den zusätzlichen Kosten
für einen Durchschnittshaushalt erklärt Herr Benz, dass pro Jahr und Kopf im
Durchschnitt ca. 40 - 50 m³ Abwasser anfallen würden.
Zum
Hinweis von Ausschussmitglied Teusner, dass es möglicherweise wirtschaftlicher
sei alle drei BA auf einmal durchzuführen, erklärt Herr Varnhorn, Ingenieurbüro
Frilling GmbH, dass die Aufteilung der Kostenminimierung diene. Ein
stufenweiser Ausbau sei besser, auch wenn man den Erfolg nach Durchführung des
1. BA nicht garantieren könne. Dies liege unter anderem auch an möglichen
Veränderungen bei der Zusammensetzung des Abwassers beispielsweise durch weiter
sinkenden Wasserverbrauch.
FBL
Siemen fügt hinzu, dass der 2. BA frühestens 2017 durchgeführt werden könne.
Die zusätzliche Gebührenbelastung durch den 1. BA würde bei einem
3-Personen-Haushalt bei ca. 20 - 21 Euro pro Jahr liegen.
Ausschussmitglied
Schneider weist darauf hin, dass die Kosten für den 1. BA im Beschlussvorschlag
höher angesetzt seien als in der Kostenaufstellung der Präsentation.
Ausschussvorsitzender
Nacke ist der Auffassung, es im Beschlussvorschlag beim ursprünglichen Ansatz
zu belassen, da es sich nur um eine Kostenschätzung handele.
Anschließend ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: