Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Errichtung der Abluftanlage für die ARA Wiefelstede (1. Bauabschnitt) in einer Kostenhöhe von rd. 798.000,00 € (netto) durch die EWE zu. Aufgrund von gleichzeitigen Unterhaltungsarbeiten in Höhe von 75.000,00 € und eines Investitionszuschusses von EWE wegen Wegfall des Ersatzes des Exodor in Höhe von rd. 40.000,00 € werden rd. 683.000,00 € entgeltpflichtig wirksam.

 


 

Herr Benz, EWE WASSER GmbH, erläutert ausführlich die Hintergründe für die festgestellten Geruchsbelastungen, die vorgesehen Maßnahmen, die in drei Bauabschnitten umgesetzt werden können, und die Gründe für die Kostensteigerungen anhand der beigefügten Präsentation. Die Kosten für die Geruchsgutachten nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte seien einkalkuliert. Der 1. Bauabschnitt (BA) sei aufgrund der festgestellten Immissionen zwingend erforderlich, um die Grenzwerte einhalten zu können, der zweite eventuell schon nicht mehr.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt Herr Benz, dass ein Vorziehen des 3. BA vor den 2. BA nicht sinnvoll sei.

 

Ausschussmitglied Lübben weist daraufhin, dass nur ein geringer Teil der Bürger von den Geruchsimmissionen betroffen sei, die Gebührenanhebung jedoch alle betreffe. Er fragt daher nach Garantien für die zu erwartenden Ergebnisse.

 

Herr Benz erklärt, dass er keine Garantien abgeben könne. Nach Abschluss der Errichtung einer Abluftanlage in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Westerstede habe es jedoch durchweg positive Rückmeldungen gegeben. Er lädt den Ausschuss ein, die ARA Westerstede einmal zu besichtigen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Oltmanns zur Geruchsbelastung durch das Biobeet erklärt Herr Benz, dass diese weniger unangenehm sei, aber dennoch bei den Abständen beispielsweise zu angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt werden müsse. Die Gebührenanhebung sei nicht nur vorübergehend erforderlich.

 

FBL Siemen verweist hierzu auf den bestehenden Betreibervertrag, der bei zusätzlichen Baumaßnahmen angewendet werde.

 

Ausschussmitglied Schneider geht auf die Anmerkung von Ausschussmitglied Lübben ein und macht deutlich, dass die Maßnahmen nicht für eine elitäre Gruppe von Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden sollen, sondern zur Einhaltung der Grenzwerte zwingend erforderlich seien. Die angekündigte Gebührenanhebung in der Höhe von rd. 0,16 Euro/m³ für den 1. BA der neuen Abluftanlage bewege sich noch in einem erträglichen Rahmen, wie die Abwassergebühr in der Gemeinde Wiefelstede bisher im Allgemeinen ohnehin. Er hofft dass der 1. BA ausreicht. Die SPD-Fraktion stimme der Errichtung der Abluftanlage zu.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Benz, dass nicht klar sei, ob der 2. BA erforderlich werde. Man müsse daher das Ergebnis des neuen Gutachtens nach dem 1. BA abwarten.

 

Auf Anfrage von hinzugewähltem Ausschussmitglied Janßen zu den zusätzlichen Kosten für einen Durchschnittshaushalt erklärt Herr Benz, dass pro Jahr und Kopf im Durchschnitt ca. 40 - 50 m³ Abwasser anfallen würden.

 

Zum Hinweis von Ausschussmitglied Teusner, dass es möglicherweise wirtschaftlicher sei alle drei BA auf einmal durchzuführen, erklärt Herr Varnhorn, Ingenieurbüro Frilling GmbH, dass die Aufteilung der Kostenminimierung diene. Ein stufenweiser Ausbau sei besser, auch wenn man den Erfolg nach Durchführung des 1. BA nicht garantieren könne. Dies liege unter anderem auch an möglichen Veränderungen bei der Zusammensetzung des Abwassers beispielsweise durch weiter sinkenden Wasserverbrauch.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass der 2. BA frühestens 2017 durchgeführt werden könne. Die zusätzliche Gebührenbelastung durch den 1. BA würde bei einem 3-Personen-Haushalt bei ca. 20 - 21 Euro pro Jahr liegen.

 

Ausschussmitglied Schneider weist darauf hin, dass die Kosten für den 1. BA im Beschlussvorschlag höher angesetzt seien als in der Kostenaufstellung der Präsentation.

 

Ausschussvorsitzender Nacke ist der Auffassung, es im Beschlussvorschlag beim ursprünglichen Ansatz zu belassen, da es sich nur um eine Kostenschätzung handele.

 

Anschließend ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: