1.    Gem. § 101 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 03.02.2014.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

 

3.    Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses mit dem Defizit des ordentlichen Ergebnisses zu verrechnen (§ 24 Abs. 1 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung – GemHKVO -) und das verbleibende Defizit in Höhe von 35.314,01 Euro einschließlich des Defizits des Jahres 2009 in Höhe von 188.161,76 Euro, somit insgesamt 223.475,77 Euro in das Jahr 2011 vorzutragen.

 


 

Ratsmitglied Schneider merkt an, dass es auf den ersten Blick etwas verwundere, erst jetzt über den Jahresabschluss 2010 zu entscheiden. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass diese Verzögerung auf die Einführung der Doppik zurückzuführen sei und Wiefelstede diesbezüglich mit dem Jahresabschluss 2010 anderen Kommunen vorausgehe.

In diesem Zusammenhang spricht der die Berichterstattung und die pauschale Verurteilung des Landesrechnungshofes an, dass die politischen Gremien der meisten Kommunen nicht in der Lage seien, die Verwendung der Steuermittel etc. zu überblicken. Dies gelte eindeutig nicht für Wiefelstede. Die Gremien hätten sich immer die Zahlen vorlegen lassen und von der Verwaltung erläutert bekommen, wie eine Finanzierung möglich sei. Hier sei nicht blindlinks über die Haushalte beschlossen worden. Die Gemeinde Wiefelstede sei solide aufgestellt.

 

Ratsmitglied Lübben teilt ergänzend mit, dass in vielen Kommunen zur Einführung der Doppik zusätzliches Personal eingesetzt worden sei. Er spricht seinen Dank an die Verwaltung aus, dass in Wiefelstede die Einführung der Doppik durch zusätzliche Leistungen ohne zusätzliches Personal möglich gewesen sei.

 

Alsdann beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt: