Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds. GVBl. S. 307), und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589), die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede.

 


 

Ausschussmitglied Schneider fragt an, ob die Satzung so in Ordnung ist.

 

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes handele und diese auf die Gegebenheiten der Gemeinde Wiefelstede abgestimmt wurde. Aufgrund der Absicht der Feuerwehreinheit Metjendorf, eine Kinderfeuerwehr einzurichten, wurde dieser Punkt in die Satzung aufgenommen. Alle weiteren Änderungen wurden auf der Grundlage der Gesetzesänderung des Nds. Brandschutzgesetzes aufgenommen.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: