Beschluss: mehrheitlich beschlossen

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


FDL Quathamer zeigt den Geltungsbereich und den Entwurf der textlichen Festsetzungen anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation.

 

FBL Siemen erklärt, dass Anlass für das Vorgehen des Landkreises eine Nachbarschaftsbeschwerde  gewesen sei. Der bisher baurechtswidrige Zustand könne nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert werden.

 

BM Pieper erklärt, dass eine Beteiligung der Gemeinde an den Planungskosten mit einem öffentlichen Interesse an einem belebten Ortskern begründet werden könne. Der Antragsteller sei nicht bereit, die vollen Kosten zu übernehmen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Oltmanns erklärt FBL Siemen, dass die Frage des Vorhandenseins der erforderlichen Toilettenanlagen mit dem Landkreis abgestimmt werden konnte.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt FBL Siemen, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach Angaben des Landkreises aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Bruns befürchtet Probleme bei ähnlich gelagerten Fällen, wenn hier ein Teil der Planungskosten übernommen werden sollte.

 

FBL Siemen erklärt, dass die Kostenbeteiligung auf maximal 50 % begrenzt werden sollte.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider erklärt FBL Siemen, dass zukünftig ein Betrieb der Außenterrasse bis 22.00 Uhr gestattet werden würde. Aktuell sei eigentlich keine Nutzung erlaubt.

 

Auf Anfrage von hinzugewähltem Ausschussmitglied Janßen erklärt FBL Siemen, dass die Änderung lediglich Gastronomiebetrieben diene.

 

Der Ausschuss kommt überein, dass über eine eventuelle Kostenbeteiligung direkt im Verwaltungsausschuss entschieden werden soll.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Eigentümer, Herr Reinhard Dirks, hat auf Nachfrage die Zustimmung zu einer Kostenübernahme in Höhe von 50 % erteilt.

 

Bei zwei Stimmenthaltungen ergeht folgender Beschlussvorschlag: