Ratsmitglied Weden teilt mit, dass er seinen Korrekturwunsch zu TOP 17 (Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe) der Niederschrift, Seite 9, zweiter Absatz, vorgelegt habe. Nach seiner Auffassung sei seine Aussage aufgrund der Komplexität der Thematik nicht eindeutig festgehalten worden.

 

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates am 28.07.2014 wird mit nachfolgender Änderung mit 23 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.

 

Ratsmitglied Weden stellt fest, dass Herr de Boer wohl deutlich als Elternvertreter der KGS spreche. Zur Zahl der Schüler und der Zügigkeit stellt Herr Weden fest, dass gem. der „Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO)“ für eine Oberschule bisher nur dann eine Oberstufe gem. NSchG (§ 183a) möglich sei, wenn gleichzeitig mit der Einführung einer Oberschule auch eine Gesamtschule aufgehoben werde. Dies sei nach Auskunft aus dem Kultusministerium aber bisher in Niedersachsen nicht der Fall gewesen. Weiter führt Weden aus, dass derzeit noch immer viele Eltern ihre Kinder ab Klasse 5 an anderen Schulen (Gymnasien) anmelden, um ihnen – wegen der fehlenden Oberstufe in Wiefelstede – einen späteren Schulwechsel zu ersparen. Mit einer Oberstufe in Wiefelstede könnte mindestens eine Dreizügigkeit erreicht und die KGS Rastede auf die zulässige Zügigkeit (gem. SchOrgVO max. 9) reduziert werden. Die Oberschule entwickle sich gut, so dass für das nächste Schuljahr bereits 112 Anmeldungen vorliegen, auch aus anderen Gemeinden. Wesentlicher Grund hierfür sei sicherlich auch die integrative Arbeit bis zur siebten Klasse. Die Arbeit laufe ähnlich wie an einer IGS und stelle somit eine echte Alternative zu Rastede und Bad Zwischenahn dar. Durch dieses breite Angebot gestalte Wiefelstede die Schullandschaft mit. Aufgrund der derzeitigen Diskussion zur Schullandschaft sollte Wiefelstede die Gelegenheit nutzen, Wiefelstede als Schulstandort zu festigen und die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Gemeinden zu stärken. Die Forderung, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Oberstufe an unserer Oberschule zu schaffen, werde abgeleitet vom Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Gesamtschulen – und eine Oberschule mit gymnasialem Angebot ist eine Gesamtschule im Sek. I – Bereich. Die Forderung werde für die Schüler und Eltern vorgebracht. Es soll deutlich werden, dass sich der Rat sinnvoll an der Schulentwicklung beteilige.