Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zurzeit gültigen Fassung, den Erlass der „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und –automaten“-Spielgerätesteuersatzung-.

 


 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: