Sitzung: 13.10.2014 Gemeinderat
Vorlage: B/0184/2014
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der
zurzeit gültigen Fassung, den Erlass der „Satzung über die Erhebung einer
Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-,
Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und
–automaten“-Spielgerätesteuersatzung-.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: