Sitzung: 13.10.2014 Gemeinderat
Vorlage: B/0185/2014
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der
zurzeit gültigen Fassung, die Neufassung der „Satzung der Gemeinde Wiefelstede
über die Erhebung von Vergnügungssteuern“ -Vergnügungssteuersatzung-.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat wie folgt: