Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zurzeit gültigen Fassung, die Neufassung der „Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Vergnügungssteuern“ -Vergnügungssteuersatzung-.

 


 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat wie folgt: