Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds. GVBl. S. 307) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589) die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede.

 


 

Ratsmitglied Schneider berichtet kurz über ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister im Rahmen der Sitzung des Feuerwehrausschusses. Die Satzung sei erforderlich, da aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten Bilder von Einsätzen etc. ins Internet gestellt worden seien, ohne dass im Vorfeld ggf. Angehörige informiert werden konnten.

 

Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass die von Herrn Schneider angesprochene Veröffentlichung von Fotos in der neuen Dienstanweisung geregelt werde, die dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnis gegeben worden sei. Die Neufassung der Satzung beziehe sich auf die Möglichkeit, eine Kinderfeuerwehr einzurichten.

 

Alsdann beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt: