a)   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)   Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 118 II „Erweiterung des Gewerbegebietes Wiefelstede, Eisenstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: