Bürgermeister Pieper berichtet, dass die Stelle einer Schulleiterin/eines Schulleiters an der Grundschule Metjendorf im Schulverwaltungsblatt 9/2014 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, ausgeschrieben wurde. Da innerhalb eines gewissen Zeitfensters keine Bewerbungen eingegangen sind, wurde über eine erneute Stellenausschreibung in den Schulverwaltungsblättern 12-14/2014 nachgedacht. Kurz vor Veröffentlichung ist bei der Landesschulbehörde eine Bewerbung auf die Stelle der Schulleiterin an der Grundschule Metjendorf eingegangen. Gemäß § 45 Abs. 1 NSchG kann die Gemeinde Vorschläge zur Besetzung der Stelle unterbreiten und sind bis zum 21.11.2014 vorzulegen.

 

Herr Janßen erklärt, dass es sich bei den Bewerbungsfristen nicht um Ausschlussfristen handelt, sondern lediglich um Ordnungsfristen. Sofern eine Bewerbung beispielhaft am 03./04. des Folgemonats eingehen würde, würden Nachgangsgespräche stattfinden. Auf Nachfrage durch Ausschussmitglied Nacke erklärt er weiterhin, dass zunächst dienstliche Beurteilungen, Eignungsaussagen und die Wertigkeit der dienstlichen Beurteilung der Stellenbewerberin erfolgen.

 

Sodann stellt sich die Stellenbewerberin den Anwesenden vor.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Aufgrund der Tatsache, dass nur eine Bewerbung für die Stelle der Rektorin/des Rektors an der Grundschule Metjendorf vorliegt, erübrigt sich ein Besetzungsvorschlag durch die Gemeinde.