Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung von bisher 2,58 Euro, um 0,06 Euro, auf 2,64 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2015 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015).

 

b)            die Einführung der Ablesegebühr für Wasserzwischenzähler in Höhe von 2,00 Euro je Zähler.

 

c)            die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.12.2014 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 


 

Bürgermeister Pieper erörtert, dass die Gebührenkalkulation auf Grundlage des Vertrages mit der EWE Wasser-GmbH mit dem Ergebnis des Jahres 2013, dem voraussichtlichen Ergebnis des Jahres 2014, sowie der Prognose für das Jahr 2015 berechnet wurde. Pieper weist darauf hin, dass es sich hier um eine Gebührenerhöhung um 6 Cent pro cbm handeln würde. Andere umliegende Gemeinden würden ihre Gebühren zwar senken, jedoch liege dies teilweise daran, dass in den vergangenen Jahren Überschüsse in Millionenhöhe angesammelt worden seien und diese wieder ausgeglichen werden müssten. Pieper erklärt, dass die Gemeinde Wiefelstede die Gebühren jedes Jahr neu kalkulieren würde, daher seien keine großen Sprünge in beide Richtungen zu erwarten.

Pieper erklärt, dass die Gemeinde die Ablesegebühr in Höhe von 2 Euro aufgrund eines Vertrages an den OOWV zahlen müsse. Derzeit seien circa 750 Nebenzähler in der Gemeinde installiert. Diese Kosten seien nicht vom allgemeinen Gebührenzahler zu tragen, sondern lediglich von demjenigen, der einen Absetzungszähler besitzt und eine Absetzung beantragt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Lübben erläutert Bürgermeister Pieper, dass es auch weiterhin nur einen Bescheid an die Einwohner geben werde. Auf diesem sei die Verbrauchsmenge, die Absetzungsmenge, sowie die Gebühr verzeichnet.

 

Ausschussmitglied Schneider merkt an, dass die 2 Euro nur für die reine Dienstleistung erbracht werden müssen und nur von den Einwohnern die auch tatsächlich einen Nebenzähler besäßen.

Schneider erklärt weiter, dass eine Erhöhung der Abwassergebühr erforderlich sei, da nur so eine Deckung erreicht werden könne. Zudem seien 6 Cent pro cbm eine tragbare Größe für den Gebührenzahler. Schneider berichtet, dass die Investition in den Umbau der Entlüftungstechnik der Kläranlage eine Auswirkung auf die Gebühr in Höhe von 16 Cent pro cbm habe. Schneider berichtet weiter, dass derzeit in vielen Bereichen geprüft werde, ob die Gebühren richtig kalkuliert seien. Man habe in der Gemeinde Wiefelstede relativ geringe Mengen an Abwasser, gemessen an den ansässigen Gewerbebetrieben, da beispielsweise die Molkerei Ammerland eine eigene Kläranlage besitze und anfallende betriebliche Abwässer selber reinigt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schneider erklärt Pieper, dass die Kläranlage in der Gemeinde Wiefelstede für Abwasser von bis zu 20.000 Einwohnern ausgelegt sei.

 

 


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: