Der Verwaltungsbericht des Bürgermeisters ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Ergänzend weist Bürgermeister Pieper darauf hin, dass zur Umsetzung der Inklusion ab 2015 eine Pauschalentschädigung gewährt werde; 2015 in Höhe von 11,7 Mio. € und ab 2016 voraussichtlich 20,0 Mio. €. Wie hoch der Anteil für Wiefelstede ausfalle, könne noch nicht mitgeteilt werden.

 

Des Weiteren sei Kostenerstattung für Drittkräfte in den Kinderkrippen vorgesehen. Diese sei für die Gemeinde Wiefelstede jedoch nicht zufriedenstellend, da zur Förderfähigkeit eine Qualifikation mindestens eines Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Pädagogik verlangt werde. Diese Qualifikation könne von den meisten Drittkräften nicht nachgewiesen werden. Nunmehr liege dem Landtag ein Kompromissvorschlag zur Beratung vor, eine Übergangsregelung zu schaffen.

 

Ratsmitglied Lübben geht auf die geplante Änderung des Landesraumordnungsprogramms ein. Gravierend für die Gemeinde sei hierbei die Einschränkung der Planungshoheit. Durch die erforderliche Zustimmung des Landkreises könnten Entscheidungen der Gemeinde z.B. zur Wohnbauentwicklung ausgehebelt werden. Zu beachten sei hierbei, dass der Landkreis die Übertragung als Auftragsverwaltung ansehe und damit in der Verwaltung abschließend bearbeite, eine Einschaltung der Kreisgremien erfolge dann nicht. Die Gemeinde müsse bei der Vorlage der geänderten Fassung im Frühjahr 2015 besonders aufmerksam sein.

Zur Änderung des Schulgesetzes führt Ratsmitglied Lübben aus, dass die geplante Abschaffung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und Hören die Eltern stark verunsichere. Hier werde den Eltern eine Wahlmöglichkeit genommen. Er fragt an, wie die Gemeinde die Änderung beurteile.

 

Bürgermeister Pieper stellt fest, dass durch die Änderung des Schulgesetzes die Wahlmöglichkeit der Eltern für Kinder mit Beeinträchtigungen wegfalle. Für viele Kinder könnte eine bessere Beschulung in den Förderschulen erfolgen, da dort ein höherer Personalschlüssel vorgegeben sei. Kinder aus der Gemeinde würden in Förderschulen in Edewecht und in Rastede beschult; in Edewecht mit geistigen Beeinträchtigungen und nicht im Bereich Lernen und Sprache. Hier würde eine hauptsächliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rastede erfolgen.

 

Ratsmitglied Schneider spricht ebenfalls das Landesraumordnungsprogramm an. Es dürfe nicht dazu kommen, dass der Landkreis über die Entwicklung der Gemeinde bestimmen könne. Allerdings zeigt er sich verwundert über die gemachten Aussagen. Bereits in einem Bauantragsverfahren habe der Landkreis das von der Gemeinde versagte Einvernehmen ersetzt und eine Genehmigung erteilt. Nunmehr müsse die Gemeinde das weitere Verfahren aufmerksam verfolgen, um zu verhindern, dass künftig Mehrheitsbeschlüsse des Rates einkassiert werden.

 

Ratsmitglied Weden geht auf die Inklusion und die Wahlfreiheit der Eltern ein. Nunmehr werde eine Entschleunigung der Inklusion verlangt. Sicherlich seien Kinder mit Handicap in Förderschulen teilweise besser aufgehoben, allerdings biete auch der Besuch einer Regelschule für diese Kinder durchaus Vorteile und Chancen. Hier müsste in jedem Einzelfall entschieden werden, welche Beschulung die bessere sei.

Zum Landesraumordnungsprogramm weist Ratsmitglied Weden darauf hin, dass der Nds. Städte- und Gemeindebund bereits sehr früh Stellung bezogen habe. Dieser Stellungnahme habe sich die Gemeinde angeschlossen.

Für eine Kostenerstattung für Drittkräfte in Kinderkrippen soll die Übergangszeit bis 2020 eingebunden werden. Hintergrund sei u. a., dass hier qualifizierte Personen nicht zur Verfügung stünden. In der BBS Rostrup würden Sozialassistenten ausgebildet. Von 100 Bewerbern könnten nur 50 (2 Klassen) angenommen werden, da für weitere Klassen entsprechendes Fachlehrpersonal nicht zur Verfügung stehe.