a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und Allgemeines Wohngebiet in
Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch" gemäß § 1 Absatz 3 und
§ 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung
einschließlich Begründung.
Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Die Nachbarschaftsverträglichkeit sei im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen
Ausschussmitglied Schneider befürchtet, dass das Hauptproblem, die Außenterrassennutzung über 22 Uhr hinaus, wegen des Bestandsschutzes weiter bestehen bleibe und sich somit für Einwänderin nichts ändern werde.
FBL Siemen entgegnet, dass die derzeitige Nutzung der Außenterrasse unzulässig sei und daher keinen Bestandschutz genieße. Eine Nutzungsgenehmigung sei insofern zwingend erforderlich.
Frau Abel fügt hinzu, dass Außensitzplätze nach den Festsetzungen nur ausnahmsweise zulässig wären und somit der Zustimmung der Gemeinde bedürfen würden.
Bei einer Stimmenthaltung ergeht anschließend folgender Beschlussvorschlag: