Beschluss: mehrheitlich beschlossen

a)    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Ausführungsplanung einschließlich Kostenberechnung für die Sanierung der Fassade beim Swemmbad Wiefelstede des Architekturbüros Mrotzkowski zur Kenntnis.

b)    Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass aus wirtschaftlichen Gründen die Sanierungsvariante 3 und die nicht DIN-gerechte Sockelabdichtung zur Ausführung kommen.

c)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Hochbauarbeiten gemäß den Vergaberichtlinien auszuschreiben.

 

 


 

Herr von Sass, MRO Architekten und Ingenieure, geht kurz auf die Ursache für die Rissbildungen im Wärmeverbundsystem und die Notwendigkeit der Sanierung ein. Anschließend stellt er die Ausführungsplanung und die einzelnen Varianten anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation ausführlich vor. Er schlage eine Umsetzung der Variante 3 und eine nicht DIN-gerechte Sockelabdichtung vor.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneider bestätigt BM Pieper, dass die Gemeinde in diesem Fall vorsteuerabzugsberechtigt sei.

 

Ausschussmitglied Schneider spricht sich ebenfalls für die Variante 3 und eine nicht DIN-gerechte Sockelabdichtung aus und weist auf die für die Fassadensanierung gebildeten Rückstellungen hin.

 

Ausschussmitglied Lübben erinnert daran, dass an dem Gebäude, obwohl es recht neu sei, bereits einige Mängel festgestellt werden mussten. Die Ursache hierfür sei wohl in dem seinerzeit für den Bau des Swemmbades festgelegten Höchstbetrag zu finden. Er möchte von Herrn Sass wissen, was nach dessen Einschätzung noch auf die Gemeinde an Mängeln zukommen könne.

 

Ausschussmitglied Bruns fragt nach der Möglichkeit, die verantwortlichen Firmen und das damalige Planungsbüro für die Schäden in Regress zu nehmen.

 

BM Pieper verweist auf das durchgeführte Beweissicherungsverfahren und die mit den Firmen und dem Büro daraufhin getroffenen Vergleich, um sich ein zeitaufwändiges Klageverfahren zu ersparen. Darüber hinaus seien keine Regressforderungen mehr möglich.

 

Ausschussmitglied Bruns spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Herr von Sass erklärt zur Anfrage von Ausschussmitglied Lübben, dass ihm zurzeit keine weiteren Mängel bekannt seien.

 

Ausschussmitglied Teusner empfiehlt, nach vorne zu schauen und die Schäden zu reparieren, und fragt den Architekten nach einer Garantie für eine nicht DIN-gerechte Sockelabdichtung.

 

Herr von Sass kann eine solche Garantie nicht geben. Er weise jedoch daraufhin, dass in den vergangenen 11 Jahren in diesem Bereich nichts passiert sei

 

Ausschussmitglied Teusner spricht sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Ausschussvorsitzender Nacke ist der Auffassung, dass man dem Ausschuss in solchen Fällen in Zukunft die Möglichkeit geben sollte, sich die Sache vorher vor Ort anzuschauen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: