Der Verwaltungsausschuss konkretisiert seinen Beschluss vom 23.06.2014 dahingehend, dass es Kindergärten ab einer Stärke von zwei Gruppen zugestanden wird, eine und ab vier Gruppen zwei FSJ-Stellen zu besetzen.

 


 

FBL Schmacker erläutert eingangs die Beratungsvorlage. Es wird darauf verwiesen, dass hier nur Kindergartengruppen berücksichtigt wurden, da in den Krippen bereits Drittkräfte vorhanden seien.

 

Frau Tekin bemerkt hierzu, dass die Verteilung der FSL-Stellen erst im Nachhinein mit der Gruppenstärke begründet wurde. Im Übrigen seien die Drittkräfte zum einen mit nur 75% der Betreuungszeit anwesend. Darüber hinaus üben die Drittkräfte fast ausschließlich hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus. Die Drittkräfte nehmen nicht an der pädagogischen Arbeit teil. Da jedoch nahezu jeder Schritt der Krippenkinder begleitet werden muss, fehlen hier personelle Ressourcen. Momentan kann lediglich eine Grundversorgung der Kinder sichergestellt werden. Es sei derzeit nicht möglich, die Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan umzusetzen.

 

Weiter führt Frau Tekin aus, dass eine Gleichbehandlung der Kindergärten derzeit nicht gegeben sei. So sei zum Beispiel der Kindergarten Ofenerfeld mit der Küchenkraft besser ausgestattet (30 Stunden für 4 Gruppen) im Gegensatz zum Kindergarten Metjendorf (20 Stunden für 5 Gruppen).

 

Bezüglich des Schreibens der Kirchengemeinde Ofen führt Frau Tekin aus, dass FSJ-Stellen nicht als Krankheits- und Urlaubsvertretung einzusetzen seien. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass es bei personellen Ausfällen schwierig sei, den Betrieb in den Gruppen aufrecht zu erhalten. Die Schaffung einer weiteren FSJ-Stelle würde zu einer Bereicherung und Entlastung führen und qualitativ eine gute Bildungsbegleitung gewährleisten.

 

Ausschussmitglied Teusner vertritt die Auffassung, dass bei der Vergabe der FSJ-Stellen die Größe und die Gegebenheiten der jeweiligen Institution zu berücksichtigen seien. Hier wurde die Anzahl der Gruppen in den Kindergärten berücksichtigt, jedoch nicht die Gegebenheiten (Unterscheid bei der Küchenhilfe in Metjendorf und Ofenerfeld). Dann würde man zu einer unterschiedlichen Bewertung kommen. Hier sollte die Verwaltung nochmals nachbessern und nicht nur pauschal die Gruppenstärke als Grundlage nehmen. Im Übrigen könne es nicht sein, dass Ausfälle der Stammbesetzung durch FSJ-Stellen kompensiert werden sollen wie im Schreiben der Kirchengemeinde Ofen vom 20.02.2015 ausgeführt. FSJ-Stellen dürfen kein Personal ersetzen. Aus seiner Sicht sei jedoch eine zweite Stelle im Kindergarten Metjendorf gerechtfertigt.

 

Frau Hots bemerkt, dass es nicht Ziel sein dürfe, Küchenkräfte mit FSJ-Stellen zu besetzen, denn die Bewerber, die sich für ein FSJ entscheiden, möchten andere Tätigkeiten ausüben.

 

Ausschussmitglied Bruns plädiert dafür, zunächst mit dem vorgeschlagenen Schlüssel der Verwaltung zu beginnen und dann zu schauen wie sich die Situation weiterentwickelt.

 

Frau Tekin stellt klar, dass nicht die FSJ-ler, sondern die Drittkräfte in den Krippen fast ausschließlich mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt seien.

 

FBL Schmacker bittet darum, hier keine Vermischung vorzunehmen. Heute gehe es um die Einrichtung von FSJ-Stellen und nicht um weitere Küchenhilfen.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen teilt mit, dass die Einrichtung von FSJ-Stellen eine gute Sache sei. Dies sei auch so erkannt worden. Im Übrigen gebe es jedoch keine Verpflichtung, derartige Stellen einzurichten. Die Gemeinde Wiefelstede habe diese Stellen freiwillig einrichtet. Daher plädiere sie dafür, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Ausschussvorsitzender Rohde bittet in diesen Zusammenhang die Verwaltung um einen Sachstandsbericht bezüglich der Vertretungssituationen in den Kindergärten.

 

Sodann ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: