Aufgrund des Antrages der Arbeitsgemeinschaft Wiefelsteder Tagesmütter ist der Gemeinderat damit einverstanden, ab dem 01.08.2015 auf Antrag bei Geschwisterkin­dern in Tagespflege den älteren Geschwistern in den Kindertagesstätten eine Geschwis­terermäßigung einzuräumen.

 


 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Bäcker erläutert Frau Lemp, dass die Gemeinde Wiefelstede aufgrund der bestehenden Satzung des Landkreises Ammerland keinen Einfluss auf die Höhe der Betreuungskosten oder aber eine Ermäßigung habe. Es kann somit nur auf die Gebühren der Gemeinde Wiefelstede Einfluss genommen werden. Bislang wird nach der Wiefelsteder Richtlinie für das zweite Kind in einer Kindertagesstätte eine Geschwisterermäßigung eingeräumt. Ist dieses Kind jedoch bei einer Tagesmutter untergebracht, kann hier von Seiten der Gemeinde Wiefelstede nicht eingegriffen werden, da für die Tagesmütter ausschließlich der Landkreis zuständig ist. In diesen Fällen (gleichzeitige Inanspruchnahme von Kita und Tagesmütter) soll jetzt für das erste Kind eine 50%-ige Ermäßigung bei den Kita-Gebühren vorgenommen werden. Nur so könne man eine Gleichstellung der Tagespflege erreichen.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: