Der Verwaltungsausschuss nimmt die genannte Maßnahme zur Kenntnis und begrüßt die Durchführung.

Je nach Vorhandensein und Höhe von Spendengeldern sollen die genannten Maßnah­men auch in den Folgejahren durchgeführt werden.

 


 

Ohne Diskussion ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: