Der Gemeinderat beschließt die Umbenennung des Teilstückes von ca. 409,57 m² des „Bachstelzenweges“ in „Schwarzer Weg“ gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG.

 


 

FBL Siemen geht kurz auf den Sachverhalt ein.

 

Ohne Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: