Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (VwV-StVO) für eine Dauer von 3 Monaten das Verkehrszeichen (274, 70 km/h) aufzustellen. Die Aufstellung des Verkehrszeichens soll in angemessenen Abständen wiederholt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:       Dieser Top wird für die Verwaltungsausschusssitzung

am 04.05.2015 noch nachgemeldet.

 


 

FBL Siemen weist auf die Beratungsvorlage in der die Antragstellung auf 70 km/h beschrieben ist. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland hat den Antrag der Gemeinde abgelehnt, da keine zwingende Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben ist. Aus Verkehrssicherungsgründen könne die Gemeinde gem. § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (VwV-StVO) für eine Dauer von 3 Monaten in der Regel Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) eigenverantwortlich als zuständiger Straßenbaulastträger aufstellen.

 

Ausschussvorsitzender Claußen gibt um 17:25 Uhr den Vorsitz an Herrn Timo Schröder ab.

 

Ausschussmitglied Claußen erklärt, dass er fast täglich den Wemkendorfer Weg befahre. Für die schwächeren Verkehrsteilnehmer komme eine Geschwindigkeitsreduzierung selbst auf 50 – 60 km/h nicht in Betracht. Das Gefühl ist einfach da, dass zu schnell gefahren werde. Aufgrund des Ausbaues und des Streckenverlaufes der Straße ist es nicht möglich 100 km/h zu fahren. In der 90°-Kurve in Höhe Bargmann blendet die Sonne sehr stark und man sei dort gezwungen sehr langsam zu fahren. Wer den Wemkendorfer Weg kenne, passe sich auch an; nur eine Minderheit fahre zu schnell. Seines Erachtens müsse man auch einmal die andere Seite betrachten. Während der Erntezeit benutzen zu 95 % der Leute nicht den Wemkendorfer Weg, sondern umfahren/umgehen diesen. Die Minderheit nutzt diese Straße aber weiterhin, es wird dann nicht ausgewichen (selbst nicht mit Kinderwagen). Hier die richtige Lösung zu finden sei schwierig.

 

Herr Claußen übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Kruse fragt an, was nach der 3-monatigen Probezeit passiere (Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung) und weist auf einen evtl. Bürgerstreich hin. Aus seiner Sicht kann man den Wemkendorfer Weg nicht schneller als mit 70 km/h befahren und schlage vor, es so zu belassen.

 

Ausschussmitglied Rakebrand kann die Aussagen der Verwaltung gut nachvollziehen und der Versuch sollte gestartet werden.

 

Ausschussmitglied Schröder ist der Auffassung, dass aufgrund des Ausbaues der Straße nicht schneller gefahren werden kann und die Anschaffung sowie das Aufstellen der Schilder auch aus Kostengründen nicht vorgenommen werden sollte.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann erklärt Bürgermeister Pieper, dass hier sachliche Gründe vorliegen. Bei anderweitigen Antragstellungen liegen andere Sachverhalte vor und diese können auch anderes bewertet werden.

 

Alsdann wird über den Vorschlag der Verwaltung (befristete Aufstellung von 70 km/h Schildern in eigener Verantwortung) wie folgt abgestimmt:

 

                4 Ja-Stimmen

                4 Enthaltungen

                2 Nein-Stimmen

 

Alsdann ergeht folgende Beschlussempfehlung mehrheitlich an den Verwaltungsausschuss: