Sitzung: 21.04.2015 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/0347/2015
Gemäß § 6
des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980,
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung
die Wegeflurstücke 173/21 und 173/22 der Flur 36 übernommen und für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten
Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Kamp to Horn“. Die Gesamtgröße beträgt
862 m². Die Straße ist an die Gemeindestraße „Köterstraße“ angebunden.
Ohne Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: