Ohne Beschlussempfehlung wird die Angelegenheit “Punktuelle Sanierung von Nebenanlagen in der Gemeinde Wiefelstede” an den Verwaltungsausschuss verwiesen. (Die Stellungnahme des Seniorenbeirates über das weitere Vorgehen ist abzuwaren.)

 


 

FBL Siemen erläutert ausführlich die Beratungsvorlage. Es stelle sich nunmehr die Frage, ob eine weitere Abwicklung der Reparaturen in der bisherigen Form sinnvoll ist. Das Ergebnis der punktuellen Sanierung ist vor Ort sehr schwer erkennbar.

 

Herr Schmitz, Seniorenbeirat, weist auf die Problematik der immer mehr werdenden älteren Personen in der Gemeinde. Vermehrt gibt es Rollstuhlfahrer bzw. vermehrt müssen Rollatoren genutzt werden, um am täglichen Leben teilnehmen zu können. Momentan könne er keinen Vorschlag unterbreiten aber die Problematik wird nicht geringer werden.

 

Bürgermeister Pieper merkt an, dass festgestellt werden müsse, ob bei einer punktuellen Sanierung nachhaltige Verbesserungen vorliegen. Wenn nicht, bringe es mitunter nichts und man sollte nach dem alten Schema verfahren. Hier wäre die Mithilfe des Seniorenbeirates von großer Bedeutung.

 

Herr Schmitz teilt mit, dass ihm derzeit keine Rückmeldung des Seniorenbeirates vorliege.

 

Ausschussmitglied Helm teilt mit, dass im Gemeindegebiet noch 72 Stolperstellen gem. Liste des Seniorenbeirates vorliegen. Er gehe davon aus, dass die bisher durchgeführte punktuelle Sanierung nachhaltig sei und findet es sinnvoll die kleineren Schäden weiterhin zu beseitigen. Bisher wurden ja schon 43 Stolperstellen beseitigt. Weiterhin ist die durchgeführte Arbeit des Seniorenbeirates auch zu berücksichtigen.

 

FBL Siemen erklärt, dass die Definition „Stolperstellen“ wage zu sehen sei. Die Gemeinde ist verpflichtet, gemeldete und festgestellte Mängel an Gehwegen wie z. B. hervorstehende Pflastersteine sofort zu beseitigen.

 

 

 

Ausschussmitglied Rakebrand teilt mit, dass er vor seinem Grundstück es immer wieder beobachten könne, wie ältere Personen mit Rollatoren die Straße benutzen, da der Gehweg sehr holprig sei. Die Mühe des Seniorenbeirates sollte hier herausgestellt werden. Um alle Schäden zu beseitigen stehen nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung aber die aufgeführten Mängel sollten beseitigt werden. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Bürgersteigen nicht erlaubt. Heutzutage sind die Fahrzeuge schwerer geworden und tragen dazu bei, dass die Gehwege beschädigt werden. Hier sollten vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Auch behindern die parkenden Fahrzeuge die Nutzung für Fußgänger etc. Mütter mit Kinderwagen müssen auf die Straße ausweichen.

 

Das Gleiche gilt für Rollstuhlfahrer ergänzt Herr Schmitz.

 

Ausschussmitglied Thom befürworte grundsätzlich, die kleineren Schäden möglichst kurzfristig zu beseitigen. Er möchte den Seniorenbeirat um Mitteilung bitten, wie viele Hindernisse/Löcher/hochstehende Steine im Gemeindegebiet vorhanden seien.

 

Durch FBL Siemen wird darauf hingewiesen, dass von den 115 aufgelisteten Schäden des Seniorenbeirates 43 bereits beseitigt wurden.

 

Herr Schmitz merkt an, dass eine erneute Begehung vom Seniorenbeirat aber auch von Vertretern des Ausschusses sinnvoll sei (evtl. zusammen mit dem Bauhofleiter, um diese Stellen eindeutig zu kennzeichnen).

 

Bürgermeister Pieper schlägt vor, diese Angelegenheit ohne konkreten Beschluss an den Verwaltungsausschuss zu geben. Weiterhin sollte der Seniorenbeirat gebeten werden, die Ergebnisse der bereits durchgeführten punktuellen Sanierungen festzustellen und dem Ausschuss Rückmeldung zu geben.

 

Ausschussmitglied Würdemann stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu.

 

Ausschussmitglied Helm teilt mit, dass er sich 2 Stellen vor Ort angesehen habe. Die punktuelle Sanierung sei sinnvoll. Problematisch sei es aber an den Stellen wo der Bord nicht abgesenkt ist.

 

FBL Siemen erläutert das aufwendige Vorgehen auch bei Bordabsenkungen, um nur 1 bis 2 Zentimeter. Auch hatten sich die „Ansprüche“ in den letzten 30 Jahren doch sehr geändert.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schröder erklärt FBL Siemen dass für die Sanierung von Straßen und Gehwegen 50.000,00 € eingeplant worden seien. Aus diesem Topf könnten 24.000,00 € für weitere kleinere Maßnahmen herausgenommen werden. Hierüber müsse der Ausschuss beraten und eine Beschlussempfehlung treffen. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Seniorenbeirat die Gehweganlagen mit Straßenbezeichnung z. B. über 2 Hausnummern benannt habe. Vor Ort könne die bauausführende Firma aber schwer erkennen, um welchen Schaden es sich genau handelt. Er schlage vor, eine erneute Begehung mit dem Seniorenbeirat und einem Bauhofmitarbeiter durchzuführen. Die besagten Stellen an den Gehwegen könnten dann evtl. sofort durch den Bauhofmitarbeiter farblich markiert werden.

 

Es ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: