Ausschussvorsitzender Claußen fragt nach dem Zeitpunkt der Umsetzung für die Tonnenbegrenzung für den landwirtschaftlichen Verkehr?

 

Verwaltungsseitig wird erklärt, dass die verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises noch ausstehe. Der Landkreis hat eine abschließende Beurteilung bis Mitte des Jahres zugesagt.