BM Pieper berichtet, dass das Bauleitplanverfahren unterbrochen wurde, da sich der Geltungsbereich aufgrund eines Grunderwerbs um knapp 800 m² vergrößern werde und die Betriebsabläufe angepasst werden müssten.

 

Dies sei den Anliegern bei der Öffentlichkeitsunterrichtung am 03.06.2015 in Spohle bereits mitgeteilt worden.