Beschluss: zurückgestellt

  

 


 

Ausschussvorsitzender Nacke berichtet, dass zurzeit noch keine privaten Einwendungen vorliegen würden. Am 13.07.2015 werde deshalb eine zusätzliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses angesetzt. In der heutigen Sitzung gehe es lediglich um die Belange der Gemeinde insbesondere um die betroffenen Gemeindestraßen.

 

Herr Mannl und Herr Wittschen, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, erläutern anschließend ausführlich die Planung auf dem Gebiet der Gemeinde Wiefelstede und die einzelnen betroffenen öffentlichen Bereiche von West nach Ost anhand der beigefügten Präsentation. Der Grenzweg werde zukünftig an der Autobahn enden. Hier werde eine Wendemöglichkeit geschaffen. Vorgeschlagen werde, den Grenzweg zu einem Genossenschaftsweg herabzustufen und an die Anlieger zu übertragen, da es sich dann nur noch um einen klassischen Anliegerweg handeln werde. Für die zukünftigen Unterhaltungskosten werde eine Ablösung gezahlt.

 

FBL Siemen ist der Auffassung, dass der Grenzweg nicht herabgestuft und an die Anlieger übertragen werden sollte.

 

Auf Anfrage von FBL Siemen erklärt Herr Wittschen, dass eine Nutzung des Grenzweges während der Bauphase nicht ausgeschlossen sei, obwohl dieser für solche Zwecke nicht geeignet sei. Die Hauptbelastung werde jedoch auf der Trasse der A 20 liegen.

 

Ausschussmitglied Schneider hält es ebenfalls für besser, den Grenzweg an die Gemeinde zu übertragen, da diese bei den Verhandlungen über die zu zahlende Ablösung in einer stärkeren Position sei als die Anlieger. So sei außerdem die Zuständigkeit für die spätere Unterhaltung klar geregelt.

 

Herr Wittschen erklärt, dass sich der Grenzweg bereits im Eigentum der Gemeinde befinde. Eine Ablösung sei in diesem Fall daher gar nicht erforderlich.

 

Herr Mannl wirft ein, dass in der Wesermarsch häufig Anliegerstraßen an die Bürger, in der Regel Landwirte, übertragen werden, da die Ablösezahlung des Landes finanziell attraktiv sei.

 

Herr Wittschen führt weiter aus, dass der Otterbäkenweg über die A 20 geführt werde. Die Anbindung an den alten Otterbäkenweg in Richtung Dringenburg bleibe erhalten. Vor und hinter der Brücke werden Ausweichstellen angelegt.

 

Die zu treffenden Regelungen bei den einzelnen Maßnahmen seien im Regelungsverzeichnes erfasst. Die Ablösung werde nach der Ablösungsrichtlinie berechnet. Der Straßenaufbau sei noch im Detail abzustimmen.

 

Auf Anfrage von FBL Siemen erklärt Herr Wittschen, dass es Ziel aber keine Pflicht sei, die Vereinbarungen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens abzuschließen.

 

Herr Wittschen berichtet weiter, dass die L 824 über die A 20 geführt und leicht verschwenkt werde, so dass die alte L 824 während der Bauphase weitergenutzt werden könne. Der Bramkampsweg werde an die neue Lage und Höhe der geplanten Überführung angepasst.

 

FBL Siemen spricht die geplante Aufhebung der Bushaltestelle Bramkampsweg an, die ihm bisher nicht bekannt gewesen sei. Die Aufhebung sehe er kritisch, da es sich um eine Schulbushaltestelle handele. Die Anlieger würden nach bisheriger Kenntnis ebenfalls den Erhalt der Haltestelle fordern.

 

Herr Wittschen hält entgegen, dass die Bushaltestelle Bramkampsweg seines Wissens nach nicht zwingend erforderlich sei. Dieser Punkt sollte gegebenenfalls in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen werden.

 

Im Bereich der PWC-Anlage werden Wirtschaftswege aufgehoben und Ersatzwege hergestellt bzw. vorhandene Wege hergerichtet (z. B. durch Freischneiden).

 

FBL Siemen ist der Auffassung, dass ein Freischneiden des Heidjeweges nicht reichen werde. Hier müsse zur Sicherstellung der Befahrbarkeit zusätzlich der Unterbau verbessert werden, z. B. durch den Einbau von Schotter.

 

Herr Wittschen sagt zu, dass der Heidjeweg so hergestellt wird, dass er befahrbar sein wird.

 

Die Bekhauser Straße/Dringenburger Straße  (K 130) werde leicht verschwenkt und dann über die A 20 geführt. Die alte K 130 bleibe vom Consensweg bis zur A 20 zur Erschließung der dortigen Flächen erhalten. Dort werde eine Wendeanlage errichtet. Die Kreisstraße solle in diesem Bereich zur Gemeindestraße herabgestuft werden. Hierfür erhalte die Gemeinde eine Ablösezahlung.

 

Die Straße zur Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebes Haake, Dringenburger Straße 277, Rastede, befinde sich im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede und werde an die Überführung angepasst.

 

Herr Wittschen erklärt, dass der Sandabbau im Bekhauser Moor im Nassbaggerverfahren durchgeführt werde. Der Transport zu den Einbaustellen erfolge in der Trasse der  A 20 in einem geschlossenen Spülverfahren bis zur A 28, ohne dass eine Druckerhöhung erforderlich sei. Grundlage der Seitenentnahme seien umfangreiche hydrologische Untersuchungen, deren Grundzüge er anhand der beigefügten Präsentation erläutert. Die Reichweite der Grundwasseraufhöhung bzw. -absenkung betrage maximal 60 m. Während der Entnahme könne es jedoch zu größeren Grundwasserabsenkungen beispielsweise auch im Bereich des Seepark Lehe kommen. Aus diesem Grunde und zur Beweissicherung wurden Beobachtungsbrunnen gebohrt. So seien eine Kontrolle und auch eine Steuerung der Entnahme möglich. Gegebenenfalls werde der Sandabbau eingestellt, bis sich der Grundwasserspiegel wieder normalisiert habe.

 

Auf Anfrage von hinzugewähltem Ausschussmitglied Janßen erklärt Herr Wittschen, dass er nur schwer eine Prognose zum Zeitrahmen der Maßnahme abgeben können. Man gehe jedoch von ca. 4 Jahren aus.

 

Auf Anfrage von hinzugewähltem Mitglied Wilkens erklärt Herr Wittschen, dass die Wildbrücke beim Otterbäkenweg eine Breite von ca. 30 m habe werde. Im Verlauf der A 20 seien weitere Maßnahmen geplant (z. B. Kleintierdurchlässe).

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Mannl, dass er keinen realistischen Zeitpunkt für den Baubeginn vorhersagen könne, da dieser von vielen Faktoren abhängig sei. Wichtig sei die Einstufung in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes. Bei einer Feststellung des „Vordringlichen Bedarfs“ für die A 20 hätten beispielsweise Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr. Das Anlegen von Pendlerparkplätzen sei Angelegenheit der Gemeinden.

 

Ausschussmitglied Rohde erinnert an die Entscheidung des Gemeinderates, des Landkreises und der anderen ammerländer Gemeinden aus 2007 (Anmerkung: Ratsbeschluss vom 18.12.2007) für die Trassenvariante West 1. Dies sollte in der Stellungnahme aufgegriffen werden.

 

Herr Mannl erklärt, dass die damaligen Stellungnahmen in der Entscheidung berücksichtigt worden seien und die gewählte Variante West 2 optimiert wurde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner zur Finanzierung erklärt Herr Mannl, dass das Land die Planung und der Bund den Bau finanziere. Zu dem von Ausschussmitglied Teusner weitern angesprochenen bereits getätigten Grunderwerb entgegnet er, dass der Bund den vorzeitigen Erwerb erlaubt und die Mittel freigegebenen habe.

 

Ausschussmitglied Teusner bittet die Verwaltung, berechtigt Einwendungen ernst zu nehmen  und Unterstützung nicht zu verwehren. Er beantragt dem Gemeinderat vorzuschlagen, die A 20 in ihrer Gesamtheit abzulehnen.

 

Der Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt abschließend, dass der Bericht der Landesbehörde heute lediglich zur Kenntnis genommen werde. Die Angelegenheit werde bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.07.2015 vertagt.