Herr Stahl teilt mit, dass sich die Förderungsrichtlinien des Landessportbundes geändert hätten und die Vereine als Bauträger tätig werden müssten, um in den Genuss möglicher Fördergelder zu gelangen. Des Weiteren müsse die Nutzungszeit einer neuen Sporthalle auf 10 oder 15 Jahre festgelegt und die Mittelherkunft (Eigenmittel/Fremdmittel) nachgewiesen werden. Früher konnten Einsatz-/Personen- und Maschinenstunden abgerechnet werden, heute hingegen seien Geldmittel gefordert.

 

Herr Gallisch betont die dringliche Not an Hallenkapazitäten und erklärt, dass Geldmittel in der Größenordnung nicht zu leisten wären.