Herr Rademacher befürchtet, dass die Kosten für den durch die A 20 verursachten Neubau von Gemeindestraßen zu einer Verschlechterung bei der Unterhaltung des vorhandenen Straßennetzes führt.

 

BM Pieper entgegnet, dass die Neubaukosten vom Träger der Maßnahme zu tragen seien und zur Finanzierung der zukünftigen Unterhaltungskosten Ablösezahlungen vereinbart werden würden.