Zu a1)
Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Planung
bezüglich der Durchtrennung des Grenzweges an der A 20 grundsätzlich zu. Der
Herabstufung der Gemeindestraße „Grenzweg“ zu einem Genossenschaftsweg in
Verantwortung der Anlieger wird zunächst widersprochen.
Zu a2)
Die Gemeinde stimmt der geplanten
Überführung des Otterbäkenweges und der damit verbundenen späteren Übertragung
der größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. gundsätzlich zu, wenn für
die zusätzliche Unterhaltung eine einmalige Ablösesumme nach den
Ablösebestimmungen vereinbart wird. Die Höhe des Ablösebetrages sollte vor
dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich vereinbart werden.
Der Gemeinde entstehen für die Bereiche der
Wildüberquerung sowie der angrenzenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den
dargestellten Entwässerungseinrichtungen keine Unterhaltungsverpflichtungen.
Zu a3)
Die Fahrbahnbreiten sind den Forderungen
der Gemeinde entsprechend anzupassen, da diese bereits jetzt im Bestand
vorhanden sind.
Bezüglich der Schulbushaltestelle im
Einmündungsbereich des Bramkampsweges hat noch eine abschließende Abstimmung
mit den betroffenen Behörden/Anliegern vor dem
Planfeststellungsbeschluss zu erfolgen.
Zu a4)
Der Verwaltungsausschuss bereitet die
Beschlussempfehlung des Gemeinderates in der Sitzung am 13.07.2015 vor
(vertraulich).
Zu a5)
Die Gemeinde stimmt dem Freischnitt des
Heidjeweges und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegefläche sowie der
Neuanlegung der erforderlichen Ersatzwege zu. Die zukünftige Unterhaltung ist
den Wegegenossenschaften durch die Zahlung von Ablösebeträgen nach den
allgemeinen Vorschriften zu vergüten. Gleiches gilt für die neuen Bereiche
gemeindlicher Straßen (Kielweg).
Zu a6)
Die Gemeinde stimmt der Übernahme der
ehemaligen K 130 nördlich der A 20 mit Wendehammer zu. Hierfür wird eine
Entschädigungsvereinbarung bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Der Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges
auf einer Länge von rd. 75 Meter wird zugestimmt bei vorhandenem Abschluss
einer Entschädigungsvereinbarung.
Zu a7)
Die Gemeinde stimmt der Seitenentnahme
(Sandabbau) nach dem beschriebenen Verfahren zu. Alle Vorgaben von Gutachten
usw. sind genauestens einzuhalten bzw. zu überwachen.
Ausschussvorsitzender
Lübben verweist auf die Beratungsvorlage, die Nachsendung und die
Tischvorlagen. Es seien inzwischen 33 private Einwendungen eingegangen.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Herr Mannl, dass die
Landesbehörde bevorzugt landwirtschaftliche Flächen von Privat aber auch von
Unternehmen erwerbe.
Ausschussmitglied
Teusner möchte wissen, warum die Gemeinde Einwendungen erhalten habe, die
offensichtlich an die Landesbehörde gerichtet waren und fragt in diesem
Zusammenhang nach dem Datenschutz.
BM
Pieper erklärt, dass die Gemeinde von der Landesbehörde keine Einwendungen
erhalten habe. Die Einwendungen seien entweder direkt oder über die Gemeinde
nach Hannover gesandt worden. Kopien für die heutige Beratung seien nur auf
ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger erstellt worden. Er sehe daher
keinen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Einige Einwendungen seien erst
nach Absendung der Einladung eingegangen. Deshalb habe die Verwaltung den
Beschlussvorschlag in der Nachsendung vom 08.07.2015 ergänzt.
FBL
Siemen fügt hinzu, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterstützung der
Gemeinde erwarten würden. Deshalb habe man sich für eine nichtöffentliche
Beratung und für die Ergänzung des Beschlussvorschlages entschieden.
Ausschussmitglied
Schnörwangen befürchtet, dass sich der Trassenverlauf in den anderen
Abschnitten noch ändern könne.
Herr
Mannl entgegnet hierzu, dass die Landesbehörde natürlich eine durchgängige
Autobahn als Ziel habe. Es gebe daher laufend Überprüfungen und Vorausschauen
auch für die anderen Abschnitte. Bisher habe es keine unüberwindbaren Probleme
gegeben.
Ausschussmitglied
Schröder schlägt vor, im Einwand der Gemeinde zu fordern, dass mit dem Bau erst
begonnen werden dürfe, wenn für alle anderen Abschnitte das
Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wurde.
Ausschussmitglied
Oltmanns erklärt, dass die Wiefelsteder Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich
gegen die A 20 seien, da sie eher Beeinträchtigungen mit sich bringe als
Nutzen. Er unterstütze die privaten Einwendungen daher in vollem Umfang.
Ausschussvorsitzender
Lübben lässt zunächst über den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung und
anschließend über den Ergänzungsvorschlag von Ausschussmitglied Schröder
abstimmen:
Bei 8
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Zu b)
Der Gemeinderat unterstützt die
eingegangenen Stellungnahmen zu Nr. 1 bis 33 (wird entsprechend erweitert bei
Eingang weiterer Einwendungen) da diese als plausibel, nachvollziehbar und
schlüssig angesehen werden. Es wird die Prüfung und positive Abarbeitung der
einzelnen vorgetragenen Probleme, Forderungen und Befürchtungen im Planfeststellungsverfahren
gefordert. Die betroffenen Personen sind schriftlich über das Ergebnis der
Prüfung im Verfahren zu informieren.
Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Lübben über den Ergänzungsvorschlag von Ausschussmitglied Schröder abstimmen.
Der nachfolgende Ergänzungsvorschlag wird bei 5
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt:
Die
Gemeinde stimmt dem Baubeginn des Abschnitts 1 nur unter der Voraussetzung zu,
dass sämtliche Abschnitte der A 20 im Planfeststellungsverfahren bestätigt
worden sind.
Ausschussvorsitzender Lübben verweist auf die Nachsendung vom 08.07.2015 und die Tischvorlagen.
Die Sitzung wird unterbrochen, um Herrn
Wachtendorf als Vertreter des Seeparks in Lehe die Gelegenheit zu geben, seine
angekündigte Stellungnahme vorzulesen.
Herr Wachtendorf liest die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vor. Die Prognosen zum Verkehrsaufkommen seien bereits überholt, da die Zunahme des Verkehrs durch die Molkerei Ammerland schon jetzt höher sei. Es wäre schön, wenn sich die Gemeinde ebenfalls für eine Änderung der Trassenführung aussprechen würde. Die Kosten für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien von ursprünglich 2 Mio. Euro auf mittlerweile über 10 Mio. Euro angestiegen. Wegen der möglichen negativen Auswirkungen des Sandabbaus sollte die Gemeinde sich für ein Beweissicherungsverfahren hinsichtlich des Grundwasserstandes einsetzen. Herr Wachtendorf ist der Auffassung, dass durch den bereits durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr getätigten Flächenankauf Mittel zweckentfremdet verwendet worden seien, die dringend für die Sanierung von Straßen gebraucht würden. Die Gemeinde sollte sich zudem in ihrer Einwendung für ausreichenden Lärmschutz einsetzen.
Ende der Sitzungsunterbrechung.
Herr Mannl, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, erklärt, dass der vorzeitige Grunderwerb für den Bund mit Bundesmitteln im Rahmen der Auftragsverwaltung getätigt wurde.
Ausschussmitglied Weden bittet zu bedenken, dass es in der heutigen Sitzung nicht um das Pro und Kontra zur geplanten A 20 gehe und auch nicht um den Kauf von Grundstücken. Es gehe hier lediglich um die Belange der Gemeinde. Die Gemeinde müsse ihre Rechte wie ein Privater im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sichern. Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sollte man positiv begleiten, jedoch nicht an dieser Stelle in öffentlicher Sitzung beraten.
Ausschussmitglied Schneider geht zunächst auf die zahlreichen privaten Einwendungen ein. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar warum bei der Wahl der Trasse offensichtlich Tier- vor Menschenschutz gegangen ist. Die betroffenen Tiere hätte man umsiedeln können. Er sieht nunmehr die Existenz von Betrieben und Arbeitsplätzen gefährdet. Die Variante West 2 wäre deutlich besser gewesen. Die Entscheidung zu West 3 war seines Erachtens falsch. Er erklärt, dass die Beschlussvorschläge a1) bis a7) im Sinne der Gemeinde seien.
Ausschussvorsitzender Lübben schlägt vor, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.
Ausschussmitglied Schnörwangen kritisiert die geplante Aufhebung der Bushaltestelle Bramkampsweg und begrüßt insofern den Beschlussvorschlag der Verwaltung in diesem Punkt.
FBL Siemen erklärt, dass mit den Fachbehörden zu diesem Punkt gemeinsame Gespräche vereinbart worden seien. Von allen Beteiligten werde eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen die A 20 sei. Da man die Befürworter nicht unterstützen möchte, würden die Fraktionsmitglieder bei den einzelnen Beschlussvorschlägen mit Nein stimmen.
Ausschussmitglied Becker fügt hinzu, dass die UWG den Bau der A 20 ebenfalls ablehne, da sie wenig Nutzen habe aber hohe Schäden verursache, und deshalb auch grundsätzlich mit Nein stimmen werde.
Zu den Punkten a1) bis a7) ergehen mit jeweils 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgende Beschlussvorschläge: