Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zu a1)

Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Planung bezüglich der Durchtrennung des Grenzweges an der A 20 grundsätzlich zu. Der Herabstufung der Gemeindestraße „Grenzweg“ zu einem Genossenschaftsweg in Verantwortung der Anlieger wird zunächst widersprochen.

 

Zu a2)

Die Gemeinde stimmt der geplanten Überführung des Otterbäkenweges und der damit verbundenen späteren Übertragung der größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. gundsätzlich zu, wenn für die zusätzliche Unterhaltung eine einmalige Ablösesumme nach den Ablösebestimmungen vereinbart wird. Die Höhe des Ablösebetrages sollte vor dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich vereinbart werden.

 

Der Gemeinde entstehen für die Bereiche der Wildüberquerung sowie der angrenzenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den dargestellten Entwässerungseinrichtungen keine Unterhaltungsverpflichtungen.

 

Zu a3)

Die Fahrbahnbreiten sind den Forderungen der Gemeinde entsprechend anzupassen, da diese bereits jetzt im Bestand vorhanden sind.

 

Bezüglich der Schulbushaltestelle im Einmündungsbereich des Bramkampsweges hat noch eine abschließende Abstimmung mit den betroffenen Behörden/Anliegern vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erfolgen.

 

Zu a4)

Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussempfehlung des Gemeinderates in der Sitzung am 13.07.2015 vor (vertraulich).

 

Zu a5)

Die Gemeinde stimmt dem Freischnitt des Heidjeweges und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegefläche sowie der Neuanlegung der erforderlichen Ersatzwege zu. Die zukünftige Unterhaltung ist den Wegegenossenschaften durch die Zahlung von Ablösebeträgen nach den allgemeinen Vorschriften zu vergüten. Gleiches gilt für die neuen Bereiche gemeindlicher Straßen (Kielweg).

 

Zu a6)

Die Gemeinde stimmt der Übernahme der ehemaligen K 130 nördlich der A 20 mit Wendehammer zu. Hierfür wird eine Entschädigungsvereinbarung bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.

 

Der Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges auf einer Länge von rd. 75 Meter wird zugestimmt bei vorhandenem Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung.

 

Zu a7)

Die Gemeinde stimmt der Seitenentnahme (Sandabbau) nach dem beschriebenen Verfahren zu. Alle Vorgaben von Gutachten usw. sind genauestens einzuhalten bzw. zu überwachen.

 

Ausschussvorsitzender Lübben verweist auf die Beratungsvorlage, die Nachsendung und die Tischvorlagen. Es seien inzwischen 33 private Einwendungen eingegangen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Herr Mannl, dass die Landesbehörde bevorzugt landwirtschaftliche Flächen von Privat aber auch von Unternehmen erwerbe.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte wissen, warum die Gemeinde Einwendungen erhalten habe, die offensichtlich an die Landesbehörde gerichtet waren und fragt in diesem Zusammenhang nach dem Datenschutz.

 

BM Pieper erklärt, dass die Gemeinde von der Landesbehörde keine Einwendungen erhalten habe. Die Einwendungen seien entweder direkt oder über die Gemeinde nach Hannover gesandt worden. Kopien für die heutige Beratung seien nur auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger erstellt worden. Er sehe daher keinen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Einige Einwendungen seien erst nach Absendung der Einladung eingegangen. Deshalb habe die Verwaltung den Beschlussvorschlag in der Nachsendung vom 08.07.2015 ergänzt.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterstützung der Gemeinde erwarten würden. Deshalb habe man sich für eine nichtöffentliche Beratung und für die Ergänzung des Beschlussvorschlages entschieden.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen befürchtet, dass sich der Trassenverlauf in den anderen Abschnitten noch ändern könne.

 

Herr Mannl entgegnet hierzu, dass die Landesbehörde natürlich eine durchgängige Autobahn als Ziel habe. Es gebe daher laufend Überprüfungen und Vorausschauen auch für die anderen Abschnitte. Bisher habe es keine unüberwindbaren Probleme gegeben.

 

Ausschussmitglied Schröder schlägt vor, im Einwand der Gemeinde zu fordern, dass mit dem Bau erst begonnen werden dürfe, wenn für alle anderen Abschnitte das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wurde.

 

Ausschussmitglied Oltmanns erklärt, dass die Wiefelsteder Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich gegen die A 20 seien, da sie eher Beeinträchtigungen mit sich bringe als Nutzen. Er unterstütze die privaten Einwendungen daher in vollem Umfang.

 

Ausschussvorsitzender Lübben lässt zunächst über den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung und anschließend über den Ergänzungsvorschlag von Ausschussmitglied Schröder abstimmen:

 

Bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Zu b)

Der Gemeinderat unterstützt die eingegangenen Stellungnahmen zu Nr. 1 bis 33 (wird entsprechend erweitert bei Eingang weiterer Einwendungen) da diese als plausibel, nachvollziehbar und schlüssig angesehen werden. Es wird die Prüfung und positive Abarbeitung der einzelnen vorgetragenen Probleme, Forderungen und Befürchtungen im Planfeststellungsverfahren gefordert. Die betroffenen Personen sind schriftlich über das Ergebnis der Prüfung im Verfahren zu informieren.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Lübben über den Ergänzungsvorschlag von Ausschussmitglied Schröder abstimmen.

 

Der nachfolgende Ergänzungsvorschlag wird bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt:

 

Die Gemeinde stimmt dem Baubeginn des Abschnitts 1 nur unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Abschnitte der A 20 im Planfeststellungsverfahren bestätigt worden sind.

 


 

Ausschussvorsitzender Lübben verweist auf die Nachsendung vom 08.07.2015 und die Tischvorlagen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um Herrn Wachtendorf als Vertreter des Seeparks in Lehe die Gelegenheit zu geben, seine angekündigte Stellungnahme vorzulesen.

 

Herr Wachtendorf liest die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vor. Die Prognosen zum Verkehrsaufkommen seien bereits überholt, da die Zunahme des Verkehrs durch die Molkerei Ammerland schon jetzt höher sei. Es wäre schön, wenn sich die Gemeinde ebenfalls für eine Änderung der Trassenführung aussprechen würde. Die Kosten für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien von ursprünglich 2 Mio. Euro auf mittlerweile über 10 Mio. Euro angestiegen. Wegen der möglichen negativen Auswirkungen des Sandabbaus sollte die Gemeinde sich für ein Beweissicherungsverfahren hinsichtlich des Grundwasserstandes einsetzen. Herr Wachtendorf ist der Auffassung, dass durch den bereits durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr getätigten Flächenankauf Mittel zweckentfremdet verwendet worden seien, die dringend für die Sanierung von Straßen gebraucht würden. Die Gemeinde sollte sich zudem in ihrer Einwendung für ausreichenden Lärmschutz einsetzen.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Mannl, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, erklärt, dass der vorzeitige Grunderwerb für den Bund mit Bundesmitteln im Rahmen der Auftragsverwaltung getätigt wurde.

 

Ausschussmitglied Weden bittet zu bedenken, dass es in der heutigen Sitzung nicht um das Pro und Kontra zur geplanten A 20 gehe und auch nicht um den Kauf von Grundstücken. Es gehe hier lediglich um die Belange der Gemeinde. Die Gemeinde müsse ihre Rechte wie ein Privater im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sichern. Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sollte man positiv begleiten, jedoch nicht an dieser Stelle in öffentlicher Sitzung beraten.

 

Ausschussmitglied Schneider geht zunächst auf die zahlreichen privaten Einwendungen ein. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar warum bei der Wahl der Trasse offensichtlich Tier- vor Menschenschutz gegangen ist. Die betroffenen Tiere hätte man umsiedeln können. Er sieht nunmehr die Existenz von Betrieben und Arbeitsplätzen gefährdet. Die Variante West 2 wäre deutlich besser gewesen. Die Entscheidung zu West 3 war seines Erachtens falsch. Er erklärt, dass die Beschlussvorschläge a1) bis a7) im Sinne der Gemeinde seien.

 

Ausschussvorsitzender Lübben schlägt vor, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen kritisiert die geplante Aufhebung der Bushaltestelle Bramkampsweg und begrüßt insofern den Beschlussvorschlag der Verwaltung in diesem Punkt.

 

FBL Siemen erklärt, dass mit den Fachbehörden zu diesem Punkt gemeinsame Gespräche vereinbart worden seien. Von allen Beteiligten werde eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen die A 20 sei. Da man die Befürworter nicht unterstützen möchte, würden die Fraktionsmitglieder bei den einzelnen Beschlussvorschlägen mit Nein stimmen.

 

Ausschussmitglied Becker fügt hinzu, dass die UWG den Bau der A 20 ebenfalls ablehne, da sie wenig Nutzen habe aber hohe Schäden verursache, und deshalb auch grundsätzlich mit Nein stimmen werde.

 

Zu den Punkten a1) bis a7) ergehen mit jeweils 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgende Beschlussvorschläge: