Herr Wachtendorf weist noch einmal darauf hin, dass es für den Bürger aber auch für die Gemeinde entscheidend sei, dass mit dem Bau des ersten Abschnittes erst dann begonnen werden sollte, wenn beide Abschnitte planfestgestellt seien. Er bedauert daher die Entscheidung, hierzu keine entsprechende Einwendung abgeben zu wollen.

 

Ausschussmitglied Weden kann die Meinung von Herrn Wachtendorf grundsätzlich nachvollziehen. Die Gemeinde dürfe die Gebietskörperschaften, die vom zweiten Abschnitt betroffen seien, jedoch nicht bevormunden.