Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 173/21 und 173/22 der Flur 36 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Kamp to Horn“. Die Gesamtgröße beträgt 862 m². Die Straße ist an die Gemeindestraße „Köterstraße“ angebunden.

 


 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: