Herr Wachtendorf teilt mit, dass die Landesbehörde bereits Grundstücksankäufe für die A 20 tätige. Er könne nicht nachvollziehen, ob diese Verfahrensweise rechtmäßig sei. Nach seiner Auffassung dürfe ein Grunderwerb erst vollzogen werden, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre mit dem Bau begonnen werde. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an den Bundestag und den Landtag gestellt.

 

Bürgermeister Pieper erläutert, dass die Gemeinde hier nicht der richtige Ansprechpartner und auch nicht befugt sei, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Die Einwende seien direkt an die Straßenbaubehörde zu richten, die diese dort entsprechend bearbeitet würden. Die Gemeinde gehe jedoch davon aus, dass hier nicht gegen geltendes Recht verstoßen werde.

Auf Nachfrage erläutert Bürgermeister Pieper die Rückstufung der K 130 als Gemeindestraße und der geplanten Autobahnüberführung in Lehe.