Ausschussvorsitzender Lübben verweist auf die als Tischvorlage nachgereichten weiteren privaten Einwendungen, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

 

FBL Siemen erklärt, dass ein nichtöffentlicher Teil nur für eine Beratung zu Einzelfällen vorgesehen sei. Ansonsten würde sich eine Diskussion erübrigen.

 

Ausschussmitglied Weden kann die Aussagen aus der privaten Einwendung des Ratsmitgliedes Schröder zu den verkehrlichen Auswirkungen sehr gut nachvollziehen. Sie sollten bei der Planfeststellung berücksichtigt werden. Er gibt zu bedenken, dass die Küstenautobahn auch von vielen Bürgerinnen und Bürger befürwortet werde. Die SPD habe bei der Grundsatzentscheidung zur A 20 nicht Hurra geschrien. Deshalb sei es auch unangebracht, wenn man jetzt für die konstruktive Mitarbeit an den Pranger gestellt werde.

 

BM Pieper erinnert daran, dass Einwendungen noch bis zum 24.07.2015 abgegeben werden können. Deshalb habe die Verwaltung auch den vorliegenden Grundsatzbeschluss vorgeschlagen.