Die Verwaltung wird beauftragt, eine Notstromversorgungsanlage (Großstromerzeuger 30 kva mit Großtank 18 bis 36 Stunden) im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bis zu einer Gesamtsumme von 38.000,00 € anzuschaffen.

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 einzuplanen.

  

 


Ausschussmitglied Schneider merkt an, dass beim Totalausfall der Stromversorgung ein Notstromaggregat nur ein kleiner Baustein sei und ob die Stromversorgung des Rat­hauses dann das wichtigste Ziel sei. Des Weiteren ist zu überlegen, welcher Feuer­wehreinheit das Notstromaggregat zuzuordnen wäre, da hierfür ja auch wieder ein Abstell­platz notwendig sei. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass mit dem anzuschaffenden Not­stromaggregat Probeläufe durchzuführen seien und mit der laufenden Wartung Folge­kosten auftreten würden. Er gibt zu bedenken, dass alle Feuerwehreinheiten über Notstrom­aggregate und Beleuchtungsmittel in ausreichendem Maße verfügen würden. Zusätzlich zum Notstromaggregat sei eine entsprechende Anschlussmöglichkeit für die Ankopplung des Notstromaggregates einzubauen.

 

Kreisbrandmeister Westendorf teilt hierzu mit, dass hinsichtlich eines Blackouts im Stromnetz mehrere Szenarien im Katastrophenstab des Landkreises durchgespielt worden seien. Im Falle eines Stromausfalles müssen die Rathäuser mit Strom versorgt bleiben, um der Bevölkerung als Anlaufstelle dienen zu können. Pflegeheime, Krankenhäuser usw. müssen sich selbst versorgen können. Die Feuerwehren können ihre Stromversorger nicht verleihen, da sie im Einsatzfall selbst ein­satzbereit bleiben müssen.

 

Ausschussmitglied Thom wundert sich, dass das Notstromaggregat noch nicht ange­schafft worden sei, da Stromausfälle in Zukunft immer wahrscheinlicher werden.

 

Ausschussmitglied Weden stimmt der Anlage zu, da dem Bürgermeister die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich laut Gesetz im Katastrophenfall abzusichern. Die Doppel­nutzung, nämlich Katastrophenschutz und Feuerwehr, überzeuge ihn. Im Übrigen handele es sich bei der Gemeinde Wiefelstede um eine Landgemeinde, bei der mit einem solchen Notstromaggregat mit Lichtmast große Flächen ausgeleuchtet werden können.

 

Ausschussmitglied Würdemann kann die Skepsis im Ausschuss verstehen. Bei der Frage zur Doppelnutzung stelle sich die Frage, wer zuständig sei für das anzuschaffende Not­stromaggregat. Eine häufige Nutzung wäre von Vorteil und sei vorzunehmen. Für die Benutzung seien jedoch klare Regeln aufzustellen.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass 38.000,00 € für die Beschaffung des Notstrom­aggregats und 5.500,00 € für die Anbindung an das Gebäude eingeplant seien. Im Katastrophenfall müsse die Gemeinde handlungsfähig sein um Regressansprüche Dritter gegenüber der Gemeinde für evtl. Schäden zu vermeiden. Als Verantwortlicher für den Katastrophenschutz beantrage er die Beschaffung dieses Notstromaggregats mit Lichtmast.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungs­ausschuss: