Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 10.03.2015.

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

3.      Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von 223.475,77 € mit dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2011 ausgeglichen werden und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.497.202,85 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird. Weiterhin wird das positive außerordentliche Ergebnis in Höhe von 63.220,14 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

    


Fachdienstleiter (FDL) Siemen erläutert die Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schneider erklärt FDL Siemen, dass die Prüfungsbemerkung aufgrund einer unterschiedlichen Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Zuordnung der energetischen Sanierung in der Oberschule Wiefelstede entstanden sei. Pieper ergänzt, dass rund 1,5 Mio. Euro in die energetische Sanierung des Schulzentrums Wiefelstede in den Jahren 2011 bis 2014 investiert worden seien. In Teilbereichen habe es eine Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegeben. Dadurch sei die gesamte Maßnahme als Investition geplant und gebucht worden. Das RPA habe die Auffassung vertreten die Sanierungskosten der Jahre 2011 und 2012 im Ergebnishaushalt zu buchen und lediglich die Jahre 2013 und 2014 investiv zu betrachten, da laut Kreditzusage nur für diese Jahre das Darlehen bewilligt wurde. Pieper weist darauf hin, dass das Gebäude „Schulzentrum“ zum 31.12.2025 abgeschrieben sei und sich der vermeintliche Fehler somit bilanziell ausgleichen würde.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Würdemann erläutert FDL Siemen, dass es Buswartehäuschen gebe, die sich im Eigentum der Gemeinde befänden, jedoch auf fremden Grund und Boden stünden. Diese wären zurzeit in der Bilanz unter 2.3 „Infrastrukturvermögen“ ausgewiesen, sollten in der Zukunft jedoch unter 2.4 „Bauten auf fremden Grund und Boden“ ausgewiesen werden.

 

Ausschussmitglied Schneider fragt an, ob die steigende Überschussrücklage auch mit liquiden Mitteln hinterlegt sei. Ebenso fragt er an, was mit der Rücklage passieren solle.

Bürgermeister Pieper erklärt, dass es dem Gemeinderat freigestellt sei über die Überschussrücklage zu verfügen. Anvisiert seien nach der Meinung von Pieper 5 Mio. Euro. An diesem Vorhaben solle auch festgehalten werden. Die in der Präsentation vorgetragenen 4,6 Mio. Euro stammen aus dem ordentlichen sowie außerordentlichen Ergebnishaushalt. Diese Beträge seien zurzeit mit liquiden Mitteln gedeckt, jedoch müsse man auch beachten, dass die Überschüsse zum Teil aus den nichtzahlungswirksamen Bereichen des Haushaltes stammen, bspw. Abschreibungen. Eine andere Festlegung zur Verwendung der Überschussrücklage sollte nach Meinung von Pieper erst nach dem Jahresabschluss 2014 getroffen werden, um aus den zeitnahen Abschlüssen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schneider erklärt Pieper, dass es keine Vorschriften des Landes zur Höhe oder zum Verbleib der Überschussrücklage gebe.

 

Schneider regt an mit den liquiden Mitteln Schuldenabbau zu betreiben. Pieper weist darauf hin, dass der nächste Kredit im Jahr 2021 auslaufe und eine vorzeitige Ablösung aufgrund von sehr hohen Vorfälligkeitsentschädigungen zurzeit nicht wirtschaftlich sei.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Teusner erläutert Pieper, dass es zwei Möglichkeiten zur Ergebnisverwendung gebe. Zum einen könnte der Überschuss dem Reinvermögen (RV) zugeführt werden. Das RV sei jedoch eine unantastbare Größe. Mittel die dort hinein gebucht wurden, können nicht mehr zum Ausgleich evtl. Defizite herangezogen werden. Zum anderen könne der Überschuss in die Überschussrücklage gebucht werden. Dies würde bedeuten, dass der Überschuss zum Ausgleich künftiger Defizite im Ergebnishaushalt verwendet werden könne. Darüber entscheide der Gemeinderat.

 

Ausschussmitglied Lübben weist darauf hin, dass diese Möglichkeit der späteren Mittelverwendung erst im Zuge der DOPPIK ermöglicht wurde. Dies sei ein großer Vorteil.

 

Ausschussmitglied Würdemann erklärt, dass man zwischen den Zeilen des Prüfberichtes erkennen könne, dass das RPA die finanzielle Lage der Gemeinde durch die gute Konjunktur als sehr positiv sehe. Jedoch müsse man auch an die Zukunft denken.

 

Bürgermeister Pieper berichtet, dass der Haushalt der Gemeinde um ein Volumen von rund 4 Mio. Euro seit dem Jahr 2009 gestiegen sei. 

 

 

  


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: