Sitzung: 06.10.2015 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B/0431/2015
Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 11.03.2015.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt
dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
3.
Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(1.959.097,66 €) der ordentlichen Überschussrück-lage und das außerordentliche
Ergebnis (237.835,70 €) der außerordentlichen Über-schussrücklage zugeführt
wird.
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: