Sitzung: 03.11.2015 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: B/0449/2015
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Schützenverein Metjendorf e.V. zur Beschaffung von insgesamt
zehn elektronischen Schießanlagen gemäß
§ 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe
von max. 12.254,17 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.
Die Beurteilung des Antrages nach den Sportförderungsrichtlinien hat im Ergebnis ergeben, dass die Maßnahme sportförderungsfähig sei und die erforderlichen Haushaltsmittel von 12.254,17 Euro im Haushaltsplanentwurf 2016 berücksichtigt wurden, so Ausschussvorsitzender Geerdes. Zudem seien bereits vergleichbare Anlagen für den Schützenverein Wiefelstede und Schützen- und Heimatverein Gristede gefördert worden.
Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: