Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Metjendorf e.V. zur Be­schaffung von insgesamt zehn elektronischen Schießanlagen gemäß  § 5 der Sport­förderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 12.254,17 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.  

 


 

Die Beurteilung des Antrages nach den Sportförderungsrichtlinien hat im Ergebnis erge­ben, dass die Maßnahme sportförderungsfähig sei und die erforderlichen Haushaltsmittel von 12.254,17 Euro im Haushaltsplanentwurf 2016 berücksichtigt wurden, so Ausschuss­vorsitzender Geerdes. Zudem seien bereits vergleichbare Anlagen für den Schützenverein Wiefelstede und Schützen- und Heimatverein Gristede gefördert worden.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungs­ausschuss: