Ausschussvorsitzender Geerdes geht zunächst kurz auf die Beratungsvorlage ein und teilt mit, dass es sich hier um zwei Förderanträge handelt. Zunächst sei die Drittelförderung einer Trommel nach § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien beantragt und zudem ein Vollkostenzuschuss in Höhe von ca. 4.000,00 Euro zur Beschaffung von 5 Cases gemäß § 10 der Kulturförderungsrichtlinien.

 

Ausschussmitglied Stalling würde es begrüßen, weiterhin an der generellen Drittelförderung im kulturellen Bereich festzuhalten und frage sich, weshalb die Verwaltung diese Beschlussempfehlung vorgenommen habe.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass das Orchester anders aufgestellt sei, als andere musizierende Vereine. So sind die dort benötigten Musikinstrumente in der Regel schwerer und größer und können somit nur bedingt zumutbar transportiert werden. Die Verwaltung habe sich zusammen mit der Schulleitung der Oberschule Wiefelstede nach Alternativen umgeschaut, die jedoch nicht vorhanden sind, teilt Bürgermeister Pieper weiterhin mit. Er sehe in diesem Fall einen angemessenen Lösungsansatz mit einer möglichen Einmalzahlung und könne sich zukünftig gleichlautende Anträge nicht vorstellen.

 

Die Ausschussmitglieder Watermann, Bruns und Helms sind der Meinung, dass hier ebenfalls an der Grundsatzentscheidung (Drittelförderung) festgehalten werden sollte, da auch andere Vereine, wie z. B. der Spielmannszug, die Musikboxen (Cases) in der Vergangenheit selber gezahlt haben.

 

Sodann ergeht zunächst über die Förderung zur Beschaffung einer Trommel einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung einer Trommel gemäß § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 607,67 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.  

 

Des Weiteren lässt Ausschussvorsitzender Geerdes über die Beschlussempfehlung der Verwaltung,  einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von max. 4.000,00 € gemäß § 10 der Kulturförderungsrichtlinien zu gewähren, abstimmen. Bei 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ist dieser Vorschlag abgelehnt.

 

Aufgrund der kurzen Diskussion hat sich ergeben, dass sich der Ausschuss eher für eine Drittelförderung aussprechen werde, erklärt Ausschussvorsitzender Geerdes. Sodann ergeht bei 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung von 5 Cases gemäß § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.333,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.