Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Nutzung der gemeinde­eigenen Schulräume, Schuleinrichtungen, Schulhöfe, Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie die Umsetzung der Richtlinien seit der letzten Berichterstattung (Dezember 2013) zur Kenntnis.  

 


 

Ausschussvorsitzender Geerdes geht kurz auf die Beratungsvorlage und der Übersicht der erteilten Nutzungsgenehmigungen ein. Durch die Richtlinien für die Überlassung von gemeindeeigenen Schulräumen, Schulhöfen, Sportplätzen, Sporthallen und Bäder für schulfremde bzw. sportvereinsfremde Zwecke sind einige Veranstaltungen kosten­pflichtig und andere wiederum nicht, teilt Ausschussvorsitzender Geerdes weiterhin mit. Verwaltungsfachwirt Rhein erklärt, dass ein Fehler in der Datenbank festgestellt worden sei, so dass eine berichtigte Fassung als Anlage der Niederschrift der Sport- und Kulturausschusssitzung beigefügt werde.

Ausschussmitglied Stalling führt aus, dass für die Nutzung des MZG Neuenkruge bei der Durchführung einer Theateraufführung eine Nutzungsgebühr zu entrichten sei. Im Rahmen der Kulturförderung sollte seines Erachtens keine Gebühr anfallen. Ausschuss­vorsitzender Geerdes bezieht sich auf die Richtlinie und erklärt, dass es hierzu sicherlich eines gesonderten Antrages bedarf und eine Lösung denkbar wäre.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: