Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Neufassung der Benutzungs­satzung der Gemeindebücherei Wiefelstede und der Kinderbücherei in Metjendorf sowie die Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Wiefelstede und die Kinderbücherei Metjendorf (in den mit der Niederschrift zur Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 03.11.2015 vorgelegten Fassungen).  

 


 

Ausschussvorsitzender Geerdes geht zunächst auf die Nachsendung vom 28.10.2015 und die damit übermittelte Beratungsvorlage ein. Hier sei als Gegenmaßnahme eines rück­läufigen Leserstammes und sinkender Ausleihzahlen unter anderem der Verzicht von Gebühren bei elektronischen Medien vorgeschlagen worden, teilt er ergänzend mit.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Bruns erklärt Verwaltungsfachwirt Rhein, dass angedacht sei, die Grundgebühr angemessen zu erhöhen, jedoch ein Synergieeffekt durch die Abschaffung der zusätzlichen Kosten bei der Ausleihe von CD´s, DVD´s, E-Spielen und Filmen usw. erhofft werde. Fachbereichsleiter Aukskel teilt ergänzend mit, dass der Wegfall der Gebühren für die E-Medien durch die Grundgebührenerhöhung aufgefangen werde und im Rahmen eines Pauschalangebotes die Leser/-innen ein umfangreiches Angebot erhalten werden.

 

Ausschussmitglied Teusner ist der Auffassung, dass der vorgestellte Gebührenkatalog überwiegend der Zwischenahner Bibliothek angeglichen worden sei. Er frage sich, inwieweit die Gemeinde Bad Zwischenahn Veränderungen in ihrer Gebührenordnung vornehmen werde. Verwaltungsfachwirt Rhein teilt hierzu mit, dass die Kooperation zwischen den Büchereien Wiefelstede und Bad Zwischenahn in der Verbundgemein­schaft (EVA) bestünde und in verschiedenen Gesprächen eine gemeinsame Annäherung feststellbar sei. Auch seien gemeinsame Veranstaltungen geplant, so dass die Änderung der Gebührensatzung ein wichtiger Schritt zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Büchereien sei.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: