Herr Eikers berichtet über den aktuellen Standpunkt bezüglich der Beteiligung von Jugendlichen in der Gemeinde Wiefelstede. Hierzu wurde eine Besprechung veranlasst, bei der unter anderem auch Hanna Hots teilnahm. Dort wurde intensiv über verschiedene Beteiligungsformen der Jugendlichen beraten. Als das geeignetste Modell wurde am Ende der Besprechung ein Jugendrat oder Jugendring angesehen. Ein solcher Jugendrat/ Jugendring soll sich aus Vertretern von Vereinen zusammensetzen, die eine Jugendabteilung unterhalten. Diese Vereine sollen angeschrieben werden.

 

Ausschussmitglied Bäcker sieht hier eine Überschneidung mit dem  Punkt 10 der Tagesordnung (Änderung der Richtlinie Nutzung MGH CASA/ Nutzungsgruppe politische Parteien). Sie führte aus, dass hier ein falsches Signal gesendet würde, wenn im CASA keine Veranstaltungen des Seniorenbeirates oder des Jugendrates abgehalten werden können.

 

Daraufhin übernimmt Bürgermeister Pieper das Wort und erläuterte den Punkt 10 der Tagesordnung genauer. Es beziehe sich hier lediglich auf einseitige politische Veranstaltungen. Es soll verhindert werden, dass parteipolitische Parteien dort Sitzungen abhalten, da ein gleiches Recht für alle herrscht. Diese Einschränkung betreffe also den Jugendrat oder den Seniorenbeirat nicht.

 

Ausschussmitglied Rakebrand befürwortet eine Bildung eines Jugendrates, wies jedoch darauf hin, dass der Begriff „Jugendring“ bereits besetzt sei und die Begriffe Jugendring und Jugendrat nicht gleichgesetzt werden sollten.

 

FBL Lemp befürwortet die Entstehung eines Jugendrates ebenfalls und erläutert, dass es zwar keinen Gemeinde- und Kreisjugendring mehr gebe, der Landesjugendring allerdings noch bestehe. Sie ist ebenfalls der Meinung, dass man einen Jugendrat und keinen Jugendring bilden sollte.

 

Ausschussmitglied Würdemann begrüßt ausdrücklich, dass mit der Bildung eines Jugendrates ein gutes Zeichen für die Jugend gesetzt werde.

 

Herr Schönbrunn regt an, dass die Bildung eines Jugendrates nicht nur auf Vereine, sondern auch auf besonders engagierte Jugendliche gestützt werden sollte.
Er fragt an, wie man die Altersgruppe zwischen 15 und 26 Jahren, welche in der Beratungsvorlage genannt,  mit dem Wort „jugendlich“ verbinde. Er befürworte ebenfalls die Bildung eines Jugendrates. Selbst wenn die Beteiligung erst gering sei, solle man der Jugend eine Chance geben.

 

Ausschussmitglied Schneider erklärt, dass die Anregungen zu Protokoll genommen werden.

 

Des Weiteren wird  diskutiert, in wieweit die Altersgrenze von 26 Jahren zu vertreten sei.

Ausschussmitglied Schnörwangen bittet darum, den Sozialausschuss regelmäßig über Treffen etc. zu informieren.

 

Ausschussmitglied Oltmanns fügt zu dem Thema der Altersbegrenzung hinzu, dass viele Leute sich jünger fühlen, als sie sind und sich dann eventuell auch erst später an Angeboten wie dem Jugendrat beteiligen. Er fragt, ob man denn nach der Überschreitung des Alters von 26 Jahren aus dem Jugendrat ausgeschlossen werde.

 

Ausschussmitglied Rackebrandt findet die Altersgrenze von 26 Jahren gut, da der Jugendrat gerade für junge Menschen ansprechend sein soll, damit sich das politische Interesse schon im jungen Alter entwickelt.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss befürwortet die Gründung eines Jugendrates unter Einbeziehung der aufgelisteten Rahmenbedingungen und ist mit der vorge-schlagenen Vorgehensweise einverstanden.