1.    Gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 10.03.2015.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

3.    Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von 223.475,77 € mit dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2011 ausgeglichen werden und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.497.202,85 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird. Weiterhin wird das positive außerordentliche Ergebnis in Höhe von 63.220,14 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 


 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat wie folgt: