1.    Gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 11.03.2015.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

 

3.    Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (1.959.097,66 €) der ordentlichen Überschussrück-lage und das außerordentliche Ergebnis (237.835,70 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.

 


 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt einstimmig wie folgt: