Sitzung: 07.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0489/2015
a) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 94
der Flur 14 für den öffentlichen Verehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße
trägt die Bezeichnung „Wilhelm-Rippen-Straße. Die Straße ist an die
Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden (Neubaugebiet Hörne-West).
Die Größe beträgt 2.198 m².
b) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, wird mit Wirkung der Übertragung der
Verkehrsflächen auf die Gemeinde Wiefelstede das Wegeflurstück 337 der Flur 14
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „Siemenkamp“ Die Straße ist an die Gemeindestraße „Eichenkamp“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.092 m².
c) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 122/43, 122/41 und 105/21 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es
handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße.
Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.627 m².
d) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 54/11 und 53/26 der Flur 9 für den öffentlichen Verkehrs als
sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche
Fläche vor dem Schwimmbad und um die Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem
Schwimmbad und dem Schulzentrum. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche
beträgt 6.563 m². Hiervon fallen 2.417 m² auf die Rad- und Fußwegverbindung.
Ratsmitglied Teusner erklärt, dass sich seine Fraktion hier der Stimme enthalten werde. Bisher seien die Widmungen im öffentlichen Fachausschuss beraten worden. In diesem Fall sei die Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss direkt dem Gemeinderat vorgelegt worden. Mit dieser Verfahrensweise werde die Kompetenz des Fachausschusses übergangen. Gleiches gelte für den TOP 17.
Ratsmitglied Schneider teilt mit, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Straßenbenennung in Abstimmung öffentlich vorgenommen werde. Nach Abschluss der Baumaßnahmen seien diese Straßen dann noch formal für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Eine nochmalige öffentliche Beratung halte er für überflüssig, da auch keine andere Namensgebung mehr erfolge.
Alsdann beschließt der Gemeinderat mit 26 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen wie folgt: