Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Rechtsgeschäfte i.S.d. § 58 Abs. 1 Nr. 14 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz auf den Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung i.S.v. § 85 Abs. 1 Nr. 7 Nieders. Kommunalverfassungs­gesetz, wenn die Rechtsgeschäfte eine Höhe von 5.000,00 € nicht überschreiten.

Die Anlage zur Hauptsatzung ist unter Abs. 1 d) Nr. 4 zu erweitern.

 


 

Ratsmitglied Schneider erläutert, dass hier eine Handlungsanweisung in einen Sachpunkt integriert worden sei. Diese Verfahrensweise halte er für unglücklich und sollte in ähn­lichen Fällen künftig getrennt beraten und beschlossen werden, zumal hier die bestehende Hauptsatzung ergänzt werden müsse.

 

Alsdann beschließt der Gemeinderat bei 26 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen wie folgt: