Sitzung: 07.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0499/2015
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung
der Rechtsgeschäfte i.S.d. § 58 Abs. 1 Nr. 14 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz auf den Bürgermeister als Geschäft der laufenden
Verwaltung i.S.v. § 85 Abs. 1 Nr. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, wenn
die Rechtsgeschäfte eine Höhe von 5.000,00 € nicht überschreiten.
Die Anlage zur Hauptsatzung ist unter Abs.
1 d) Nr. 4 zu erweitern.
Ratsmitglied Schneider erläutert, dass hier eine Handlungsanweisung in einen Sachpunkt integriert worden sei. Diese Verfahrensweise halte er für unglücklich und sollte in ähnlichen Fällen künftig getrennt beraten und beschlossen werden, zumal hier die bestehende Hauptsatzung ergänzt werden müsse.
Alsdann beschließt der Gemeinderat bei 26 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen wie folgt: